Zweiter Bildungsweg - Abendgymnasium (Hamburg)

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hinzuzufügen zu der durchaus richtigen Antwort meines Vorredners:

Du hast die Möglichkeit, auch elternunabhängiges Bafög zu beantragen. Im Normalfall ist dies in den letzten 3 Semestern deines Schulbesuchs möglich, vorher bist du, wie schon gesagt wurde, offiziell "arbeitssuchend" bzw. "-los" und beziehst Gelder vom Arbeitsamt. Das heißt aber auch genauso, dass diese dich weiterhin in Maßnahmen zwingen können und das Ziel sein sollte, neben der Schule voll zu arbeiten. Erst zum Schluss hin darfst du deine Arbeit aufgeben und Bafög beantragen.

Zum Thema Bafög generell: Du darfst im Jahr bis zu 4800 Euro zum Bafög dazu verdienen. Kindergeld, Job etc. wird in diese 4800 Euro einberechnet. Ersteres bekommst du bis zu deinem vollendeten 25. Lebensjahr, sofern du wieder zur Schule gehst.

Möchtest du, abgesehen von deinem 400-Euro-Job, aber eigentlich nicht noch arbeiten und dich eher auf die Schule konzentrieren, solltest du dir überlegen, dein Abitur an einer Vollzeitschule, d.h. an einem Kolleg nachzuholen. Dort hast du jeden Vormittag normal Unterricht und wirst von Anfang an Bafög-unterstützt, d.h. du hast keinerlei Ansprüche mehr auf ALG 2 oder andere Leistungen, stehst aber entsprechend dem Arbeitsmarkt auch offiziell nicht mehr zur Verfügung.

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http://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article1660404/Als-Erwachsener-die-Schulbank-druecken.html

Zeit für Zweit- oder Drittjobs bleibt auf jeden Fall nicht, wenn man ein eingermaßen passables Abitur erlangen möchte.

  • Du musst genau überprüfen, ob Dü überhaupt für das Abendgymansium zugelassen werden kannst. Das ist ein Weiterbildungskolleg. Hier gelten bestimmte Voraussetzungen, wie abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit. Auch Arbeitslosigkeit zählt mit.

  • Kindergeld bekommen Deine Eltern für Dich, solange Du in Ausbildung bist. Das gilt auch für den Besuch eines Weiterbildungskollegs in Tagesform. In der Abendform gehst Du tagsüber arbeiten bzw. bist Arbeit suchend gemeldet. Dann haben Deine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Du aber auf ALG.

  • Wenn Du auf dem Abendgymnasium bist, kannst Du tagsüber ganz normal arbeiten gehen und dabei so viel Geld verdienen, wie Du willst.

  • Wenn Du ein Tageskolleg besuchst, kannst Du elternunabhängiges Bafög beantragen. Hier darfst Du nicht mehr als 400 € monatlich verdienen. Wenn Du aber schon Bafög bezogen hast, kann es sein, dass Du keinen Anspruch mehr hast.

  • Wenn Du eine Privatschule besuchst, musst Du sie auch privat bezahlen.

  • Die Arbeitsagentur ist in dem Fall nur noch dann für Dich zuständig, wenn Du die Abendform besuchst und tagsüber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Als Arbeit suchender kannst Du abends problemlos eine Weiterbildungskolleg besuchen, sofern die Voraussetzungen, wie oben erwähnt, erfüllt sind. Wenn Du das Weiterbildungskolleg in Tagesform besuchen möchtest, hast Du keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung der Arbeitsagentur.

  • Empfehlenswert ist das Abendgymnasium, weil Du dann unabhängig bist. Du kannst tagsüber jobben, wann und so viel Du willst und gehst abends in die Schule. Kein Amt kann Dir hier etwas vorschreiben.