Zweiter Bildungsweg - Abendgymnasium (Hamburg)
Möchte über den Zweiten-Bildungsweg das Abitur in Hamburg nachholen! Nun werfen sich mir einige Fragen auf und bevor ich mich mit einen Mitarbeiter vom Arbeitsamt auseinandersetzen muss wende ich mich an gutefrage.net
Mein Lebenslauf in Kurzform: -ich bin 22, wohnhaft in HH, meine Eltern leben in 200km Entfernung (sind beide in Arbeit) -habe ein Realschulabschluss -dann eine Lehre zum KFZ-Mechatr. begonnen und nach 2jahren wegen gesundheitlicher Probleme abgebrochen -dann 1Jahr Arbeitslosengeld bekommen und angefangen auf 400€ Basis bis heute zu arbeiten -nach dem Jahr der Arbeitslosigkeit habe ich eine Lehre zum Techn. Zeichner begonnen (Bafög + Kindergeld) und nach einem Jahr abgebrochen..
Die letzte Ausbildung lief nur so lang wegen dem Bafög und wurde nicht von mir wegen dem Leistungsdruck abgebrochen! Jetzt bin ich 22 und bin mir sicher das Abitur zu meistern! Dann möchte ich Studieren-dafür ist das ABI notwendig.
Also, nun zu den eigentlichen Fragen! Von welchen Ämtern könnte ich Unterstützung bekommen? Würde mir Kindergeld bis 25 zustehen? Wenn ich Leistungen beziehe, darf ich dann noch einen 150, oder 400€ Job ausüben? Wie sieht es mit Unterstützung aus, wenn ich auf eine Privatschule gehe? (z.B. die Brechtschule) Könnt ihr mir eine Schule empfehlen? Vieleicht sogar aus eigener Erfahrung? Besitze ein Auto, dass mich immer treu an die Küste zum Windsurfen bringt...muss ich es aufgeben wenn ich Leistungen beziehe? (würde es sogar machen)
Bin über jeden TIP von euch dankbar!
2 Antworten
Hinzuzufügen zu der durchaus richtigen Antwort meines Vorredners:
Du hast die Möglichkeit, auch elternunabhängiges Bafög zu beantragen. Im Normalfall ist dies in den letzten 3 Semestern deines Schulbesuchs möglich, vorher bist du, wie schon gesagt wurde, offiziell "arbeitssuchend" bzw. "-los" und beziehst Gelder vom Arbeitsamt. Das heißt aber auch genauso, dass diese dich weiterhin in Maßnahmen zwingen können und das Ziel sein sollte, neben der Schule voll zu arbeiten. Erst zum Schluss hin darfst du deine Arbeit aufgeben und Bafög beantragen.
Zum Thema Bafög generell: Du darfst im Jahr bis zu 4800 Euro zum Bafög dazu verdienen. Kindergeld, Job etc. wird in diese 4800 Euro einberechnet. Ersteres bekommst du bis zu deinem vollendeten 25. Lebensjahr, sofern du wieder zur Schule gehst.
Möchtest du, abgesehen von deinem 400-Euro-Job, aber eigentlich nicht noch arbeiten und dich eher auf die Schule konzentrieren, solltest du dir überlegen, dein Abitur an einer Vollzeitschule, d.h. an einem Kolleg nachzuholen. Dort hast du jeden Vormittag normal Unterricht und wirst von Anfang an Bafög-unterstützt, d.h. du hast keinerlei Ansprüche mehr auf ALG 2 oder andere Leistungen, stehst aber entsprechend dem Arbeitsmarkt auch offiziell nicht mehr zur Verfügung.
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Zeit für Zweit- oder Drittjobs bleibt auf jeden Fall nicht, wenn man ein eingermaßen passables Abitur erlangen möchte.
Du musst genau überprüfen, ob Dü überhaupt für das Abendgymansium zugelassen werden kannst. Das ist ein Weiterbildungskolleg. Hier gelten bestimmte Voraussetzungen, wie abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit. Auch Arbeitslosigkeit zählt mit.
Kindergeld bekommen Deine Eltern für Dich, solange Du in Ausbildung bist. Das gilt auch für den Besuch eines Weiterbildungskollegs in Tagesform. In der Abendform gehst Du tagsüber arbeiten bzw. bist Arbeit suchend gemeldet. Dann haben Deine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld. Du aber auf ALG.
Wenn Du auf dem Abendgymnasium bist, kannst Du tagsüber ganz normal arbeiten gehen und dabei so viel Geld verdienen, wie Du willst.
Wenn Du ein Tageskolleg besuchst, kannst Du elternunabhängiges Bafög beantragen. Hier darfst Du nicht mehr als 400 € monatlich verdienen. Wenn Du aber schon Bafög bezogen hast, kann es sein, dass Du keinen Anspruch mehr hast.
Wenn Du eine Privatschule besuchst, musst Du sie auch privat bezahlen.
Die Arbeitsagentur ist in dem Fall nur noch dann für Dich zuständig, wenn Du die Abendform besuchst und tagsüber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Als Arbeit suchender kannst Du abends problemlos eine Weiterbildungskolleg besuchen, sofern die Voraussetzungen, wie oben erwähnt, erfüllt sind. Wenn Du das Weiterbildungskolleg in Tagesform besuchen möchtest, hast Du keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung der Arbeitsagentur.
Empfehlenswert ist das Abendgymnasium, weil Du dann unabhängig bist. Du kannst tagsüber jobben, wann und so viel Du willst und gehst abends in die Schule. Kein Amt kann Dir hier etwas vorschreiben.