Darf BG Patient dazu auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, weil die Behandlung sich zu lange hinzieht?

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Hoi.

Liegt hier vielleicht ein Missverständnis vor? Auch die BG zahlt ja eine (Unfall-)Rente, könnte das hier gemeint sein?

Die BG hat von einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente gar nichts - die DRV-Rente wird um den Betrag der Unfallrente gekürzt. Auch muss ja alles weitere bezahlt werden, wenn aufgrund des Unfalles weitere Kosten entstehen.

Mit fällt nur noch eine Sache ein:

§ 62 SGB VII Rente als vorläufige Entschädigung

 

(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger

die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann

. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.

(2)

Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet.

Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.

Ciao Loki

Bei einem Arbeitsunfall zahlt die Berufsgenossenschaft - ich hoffe, ich irre mich hier nicht - alle Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Physio und Kuren. Der Patient muss alles tun, um wieder gesund zu werden - darf also nichts ablehnen.

Sollte trotz Krankenhausaufenthalt, Kur und Physiotherapie der Patient nicht soweit wieder hergestellt werden können, dass er in seinem Beruf arbeiten kann, sollte er entweder umschulen oder einen vorzeitigen Rentenantrag stellen.

Man kann jetzt nicht erwarten, dass die BG bis zum Ende Ihrer Tage hier zahlt. Man kann sein Geld auch anders verdienen, als mit Kinderbetreuung und Reitferien.

lg Lilo

ankerstin 
Fragesteller
 20.03.2017, 05:02

Danke für die Antwort. Leider nicht hilfreich.

Ohne mich hier wirklich auszukennen: Ich denke, dass die Chance auf die Möglichkeit diesen Beruf nochmal zu 100 % auszuüben, relativ gering ist, falls  sie hierfür zwingend selbst reiten muss. Mal abgesehen davon habe ich keine Ahnung wie die BG gegenüber dem AG die weitere Versicherung berechnet bei einem MA mit einem erhöhten Risiko. Was geschieht mit dem gebrochenen Wirbel, wenn Sie nochmals stürzt? 

Es kommt natürlich jetzt auch auf das Alter der MA an. Über einen Rentenantrag könnte geprüft werden, ob die MA vielleicht eine Umschulung machen könnte oder Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hätte. Die Unfallrente der BG wird hiervon mW nicht berührt. Für solche Dinge sicher abzuklären, empfehle ich den VDK. 

verreisterNutzer  18.03.2017, 19:16

Wenn die Betroffene (noch) nicht in Rente will, sollte sie sich erst einmal stur stellen und dies nicht machen.

Sollte daraufhin eine schriftliche Aufforderung (oder gar ein Bescheid) der Behörde kommen, kann sie dagegen Widerspruch einlegen bzw. den Fall vor das Sozialgericht tragen.