Dämmung beschädigt (Passivhaus) - wie ausbessern

7 Antworten

Die handwerker haben doch sicher nicht ohne Grund die Dämmung beseitigen müssen, um an etwas heranzukommen. Wenn sie es fahrlässig taten, müssen sie dafür haften, da kann man alles mit Gutachter, Auswechseln und Neuaufbau machen. Wenn sie aber die Dämmung beseitigen mussten, kann man sie nicht haftbar machen und die Kosten trägst du selber. Entscheide selbst, ob sich das lohnt, oder ob du das Loch verschließt, wie von kleineva beschrieben. Die Gesamtbilanz der Wärmedämmung eures Hauses wird durch diesen Punkt nicht verändert, da bin ich mir sicher.

Seehausen  09.01.2011, 17:52

Es gibt aber eine Kältebrücke, wodurch Schimmel entsteht!!!

Ist der Schaden jetzt nur in der äußeren Dämmung oder tiefer ?

Wenn es nur im WDVS ist, würde ich mich nicht groß aufregen.

Welchen Wärmedurchgangswiderstand Bauschaum hat, weiß keiner so genau. Aber bestimmt nicht gleichwertig mit einer Dämmplatte mit WLG035 oder besser.

Eigentlich ist so eine punktuelle Verschlechterung des U-Werts nicht tragisch, Wenn es mir selbst passiert wäre, würde ich es vielleicht auch so lassen. Optimal wäre aber ein rechtechiges Stück mit Stichsäge o.ä. herausschneiden und durch eine passende Platte ersetzen.

Wenn das Loch durch die Gipskartonplatte durchgeht, ist auf jeden Fall alles freizulegen. Wer weiß schließlich was die Mineralwolldämmung im Wandhohlraum gemacht hat.

Da muss ein öffentlich bestellter Sachverständiger für Bauschäden ran. Einfach auspritzen macht zwar der Handwerker gern, das reicht aber nicht.

Empfehlung: auf sachkundige Schadensbeseitigung über Haftpflichtversicherung des Unternehmers nach den Angaben eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Liste bei Handwerkskammer oder Landesverband der Sachverständigen) bestehen.

tally333 
Fragesteller
 09.01.2011, 12:52

Vielen Dank für die Antwort. Muß ich da in Vorkasse gehen? Oder soll ich einen Einbehalt von der offenen Rechnung machen (wir haben erst 85 % bezahlt?) - die restlichen 15% wären nächste Woche fällig.

Seehausen  09.01.2011, 17:50
@tally333

Die restlichen 15% einbehalten und schriftliche Mängelrüge. Erst bezahlen, wenn Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt sind. Ob sie ordnungsgemäß sind, darüber gibt es wohl leider Streit; im Streit bestellt dann ein Gericht einen Sachverständigen.

Eines ist klar: eine Wand eines Passivhauses mit Schaumstoff ausspritzen ist nicht fachgerecht!!!

um das loch wirklich fachgerecht zu schliessen, und auch die dämmung wieder so herzustellen, wie sie war, muss das beschädigte dämmstoffelement im bereich der beschädigung entfernt und mit einem gleichwertigen dämmstoff ersetzt werden, danach kann der putz wieder aufgebaut werden.

wenn der pu-schaum den gleichen dämmwert hat wie euer dämmstoff (was ich bezweifle), dann kann man es auch so machen wie dei handwerker es angefangen haben.

bestehe aber darauf, dass die reperatur keinen negativen einfluss auf den dämmwert haben darf, sprich die handwerker sollen dir beweisen, dass ihr pu-schaum den gleichen dämmwert hat wie eure dämmung.

Nochmal hallo, vielen Dank für die Antworten.

Unser Haus wurde mindestens 2 * angebohrt, weil die Handwerker die Leerrohre auf unserem Dachboden nicht gefunden haben (die "versteckt" in senkrechter Verlängerung zum Sicherungskasten sind - Die Handwerker haben am anderen Ende des Hauses gesucht und nichts gefunden und auch nicht Bescheid gesagt, dass sie nichts gefunden haben.).

Nachdem wir festgestellt haben, dass die Bohrung stattgefunden haben, wurde uns gesagt, dass es nicht anders ging, weil keine Leerrohre da waren - wir haben sie ihnen dann gezeigt und die Kabel verlaufen jetzt durch diese.

Ist das ein Fall von "Fahrlässigkeit"?

@kleineva gibt es grundsätzlich PU Schäume, die den gleichen Wert unserer Isolierung (WLG 035) haben?

Seehausen  09.01.2011, 17:57

Bei Passivhauswänden kommt es nicht nur allein auf die Wärmedämmung an, sondern auch auf Dampfsperren, Fugendichtigkeit, Aufnahmefähigkeit der Baustoffe für Kondenswasserr etc. So einfach mal ein bisschen Schaum spritzen offenbart mangelnde Fachkenntnisse; Baumarktniveau ist hier nicht ausreichend!