Bundeswehr Aufnahme (Vorstrafen etc.)?

2 Antworten

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Ein rechtskräftiges Urteil von 1 Jahr oder mehr (egal, ob Bewährung oder nicht) schließt von einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis aus. Diese Regel wird üblicherweise auch auf den beamtenähnlichen Soldatendienst angewandt.

Da es sich aber um eine Jugendstrafe handelt, können hier evtl. andere Bewertungsmaßstäbe gelten - jedoch ist die Strafe, auch und gerade für eine Jugendstrafe, sehr hoch.

Spiet die Tat eine Rolle?

Selbstverständlich. Es gibt bei einer Bewerbung als Soldat auf Zeit (SaZ) den Bereich "charakterliche Eignung". Sollte die Strafe z.B. für eine schwere Körperverletzung, ein Einbruch o.ä. verhängt worden sein, hast Du hier z.B. garantiert schlechte Karten, abgesehen von der bereits recht hohen Strafe an sich.

Fazit: Versuch Dein Glück - angesichts der Höhe der Strafe sehe ich aber schwarz. Die einzige winzige Chance sehe ich darin, dass es eine Jugendstrafe war - hier KÖNNTE eine Sonderregelung gelten. Grundsätzlich aber wirst Du Dir wohl keine großen Hoffnungen machen können. 

Vom Grundsatz her gilt: keine Vorstrafen.
Ich weiß nicht wofür du die Strafe erhielst, aber wenn es nichts ist was extrem Richtung "charakterliche Nichteignung" geht, kannst du mit etwas Glück genommen werden.
Es wird jedoch schwer, sehr schwer. Und es kann auch sein das du für höhere Laufbahnen garnicht erst zugelassen wirst.
Ich empfehle, einfach mal versuchen. Sei bei deiner Bewerbung ehrlich, verschweige nichts und zeig dich von deiner besten und motiviertesten Seite.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück bei deiner Bewerbung :)