2 Antworten

Wenn das Dokument mit Zustimmung des Inhabers der ausschließlichen Nutzungsrechte (das ist normalerweise der Buchverlag; sonst meist der Urheber selbst) ins Internet gestellt wurde, dann geschah dies legal - sonst nicht (höchstens dann, wenn der Urheber schon über 70 Jahre tot ist).

Wenn du weißt, das das Dokument illegal im Intenet steht, oder wenn das zumindest offensichtlich ist, dann darfst du dir davon auch keine Kopie auf deinen PC ziehen - sonst aber schon. Siehe UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Gruß aus Berlin, Gerd

LordRob 
Fragesteller
 04.10.2015, 10:02

Wissen sie zufällig wie oder ob man das herausfinden kann?

Und ist das Lesen auch verboten wenn es illegal hochgeladen wurde(ich weiß, dass man es nicht kontrollieren kann)

GerdausBerlin  04.10.2015, 11:50
@LordRob

Das ist schwer herauszufinden. Wir kennen ja nicht den Nutzungsvertrag zwichen dem Anbieter eines Werkes (z. B. im Internet) und dem Urheber dieses Werkes, und ob es überhaupt einen gibt!

Aber es gibt eine gesetzliche Vermutung: UrhG § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft. Darin heißt es in Absatz 2:

"(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist."

Wenn also ein Buch (= Vervielfältigungsstück) mit einem geschützten Werk erscheint, gilt der Herausgeber bzw. der Verleger als Rechteinhaber - bis der Autor des Werkes dies widerlegt hat.

Ob das analog auch für eine Website gilt, kann bezweifelt werden angesichts der vielen Verteiler von Raubkopien und der vielen Verbreiter ohne Nutzungsrechte.

Wenn also eine Website unter dem Titel "Max Mustermanns interessante PDFs" im Internet steht, gilt nicht automatisch der im Impressum genannte Verantwortliche für die Website (z. B. Max Mustermann, 1235 Musterstadt, Musterstraße 1, Email Max@Muster.de) als Rechteinhaber an diesen "interessanten" PDFs.

Für den Nutzer ist aber nur interessant, ob die PDFs "offensichtlich" illegal angeboten werden. Dies wird ein Gericht sicher annehmen, wenn ich heute die Memoiren von Gerhard Schröder als PDF anbiete! Denn die sind eben erst für gutes Geld im Buchhandel erschienen. Und dort gilt ja bekanntlich die Buchpreisbindung ;-).

Also könnte ein Blick zu Amazon helfen oder in eine Liste lieferbarer Bücher, die hat jeder Buchhändler unter dem Ladentisch und im PC. Oder da:

"Die Deutsche Nationalbibliothek hat die Aufgabe, lückenlos alle deutschen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, im Ausland erscheinende Germanica und Übersetzungen deutschsprachiger Werke sowie die zwischen 1933 und 1945 erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, dauerhaft zu archivieren, bibliografisch zu verzeichnen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen." dnb.de/DE/Wir/wir_node.html

Wenn der Autor noch keine 70 Jahre tot war zu Jahresbeginn, hat er bzw. haben seine Erben noch die Rechte an dem Buch. Ob die es mittlerweile freigegeben haben für Jedermann (s. UrhG § 32), das muss man sie fragen, wenn sie es nicht schon verbreitet haben.

Ansonsten gilt die Regel: Unter dem Ladenpreis und gratis gibt es legal nur antiquarische Ausgaben eines Buches, etwa bei Amazon, wegen der Buchpreisbindung.

Es gibt aber typische legale Verbreiter von Werken für lau. Verlassen kann man sich darauf etwa bei Universitäten und bei renommierten Verlagen. Ob die Arbeit von google.books legal ist, wird sich noch herausstellen - aber bis dahin ist das auch eine gute Fundstelle - und natürlich das Archiv Gutenberg beim Spiegel.

Ein weiterer Faktor könnte wichtig sein für die Frage, ob ein Download eines illegal verbreiteten Werkes gegen Gesetze verstößt: Wird das geschützte Werk gestreamt (bzw. direkt vom Server des Website-Betreibers heruntergeladen) oder über eine Tauschbörse verbreitet? Siehe dazu http://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/6558-kino-to-sind-streaming-filmportale-legal-oder-illegal.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn es der Rechteinhaber erlaubt hat, kein Problem.