Brauche ich die Zustimmung des Vermieters?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zumindest darf der Vermieter keine Gewerbetätigkeit untersagen, die nach außen hin nicht erkennbar ist.

Das wäre allerdings mit der Anschrift im Impressum der Fall.

Also besser Genehmigung des Vermieters einholen.

Lesetipp dazu: https://ratgeber.immowelt.de/a/gewerbliche-nutzung-der-wohnung-wann-mietern-aerger-droht.html

"Für Tätigkeiten ohne Außenwirkung kann der Mieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vom Vermieter eine Erlaubnis einfordern. Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet eine Erlaubnis zu erteilen, wenn der Mieter die Wohnung zwar beruflich nutzt, dies aber keine weiteren Auswirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter hat als bei einer normalen Wohnungsnutzung. Das gilt auch wenn in der Mietwohnung der Hauptarbeitsplatz liegt. „Eine Erlaubnis kann der Mieter einfordern, indem er ein formloses Schreiben an den Vermieter schickt“, erklärt Franz vom Mieterverein München.

Allerdings ist der Vermieter in der Beweispflicht, dass die gewerbliche Tätigkeit mehr stört als die übliche Nutzung der Wohnung. Bekommt der Mieter beispielsweise zwei- bis dreimal pro Woche Besuch eines Kunden und sonst treten keine weiteren Störungen auf ist das keine besondere Situation. „Einen Kundenbesuch kann der Mieter dann mit einem normalen Besuch vergleichen – die Wohnung wird dadurch nicht mehr abgenutzt.“"

Du solltest nett und höflich sicherheitshalber die Erlaubnis einholen, wenn du mit dem Vermieter gut klarkommst. Du sagst ja selber, du hast keine Außenwirkung, es sollte somit kein größeres Problem sein.