Brauche ich dafür einen Personenbeförderungsschein?

3 Antworten

Hallo,

aus meiner Sicht greift hier ganz klar § 48 der Fahrerlaubnisverordnung und du brauchst den Personenbeförderungsschein, oder wie er richtig heißt "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung".

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html

Ich verstehe allerdings nicht ganz, warum du diese Frage hier stellst !?!?

Du absolvierst dein FSJ doch ganz sicher bei einem anerkannten Träger oder einer Hilfsorganisation, die damit "massig Erfahrung" haben (müssten).

Wurde dir diese Fahrt von einem Vorgesetzten "auferlegt", der sich damit nicht auskennt, dann wendest du dich an den Fahrdienstleiter (sofern vorhanden), an die Personalabteilung (oder wer auch immer für die FSJ-ler zuständig ist) oder zur Not sogar an die Geschäftsleitung.

Vielleicht ist es ja sogar nicht vorgesehen oder "intern nicht erlaubt", dass ihr solche Fahrten durchführt.

Viele Grüße

Michael

Handelt es sich hier um eine einmalige Fahrt, kräht vermutlich kein Hahn nach dieser Formalität. Ist das jedoch regelmäßiger Bestandteil Deiner Tätigkeit, wirst Du diesen benötigen.

Hallo,

nein, wenn es sich um eine der anerkannten Hilfsorganisationen wie DRK,Johanniter usw. handelt.

RainerB76  24.10.2017, 21:49
zur Mitarbeit im Fahrdienst für Menschen mit Defiziten in Teilzeit sowie geringfügigen Beschäftigung, Personenbeförderungsschein zwingend erforderlich. http://www.johanniter.de/karriere/stellenangebote/juh/hrs/karriere-trier-mosel/fahrer-mw/
OlafausNRW  24.10.2017, 22:34
@RainerB76

Du hast es gerade selber herausgehoben :-)

Der gennannte Mitarbeiter macht nur diese Tätigkeit. 

Damit ist die Fahrtätigkeit   seine Hauptbeschäftigung und damit braucht er  den PBefSch.

Ein Betreuer hat als Hauptaufgabe einer was ganz anderes.

19Michael69  25.10.2017, 13:57
@OlafausNRW

Eine solche von dir genannte Unterscheidung zwischen "Hauptaufgabe" oder "Nebenaufgabe" gibt es nicht!

Es ist egal, ob man das mal, oder ob man es ständig macht.

§ 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sagt ganz klar, dass derjenige eine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" - gerne auch Personenbeförderungsschein genannt - haben muss, der entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert oder wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Da steht nirgends etwas davon, dass sie nur dann erforderlich ist, wenn man diese Tätigkeit oft oder regelmäßig ausübt.

Und wie eindeutig aus dem Bericht des DRK zu ersehen ist, gilt das auch für "anerkannten Hilfsorganisationen".

Wie in der anderen Antwort schon geschrieben wurde, kräht wohl kein Hahn danach, wenn das eine einmalige Fahrt sein wird - solange dabei nichts passiert. Denn auch dafür ist sie erforderlich.

Gruß Michael

OlafausNRW  25.10.2017, 19:20
@19Michael69

Hallo Michael,

natürlich gibt es diese Unterscheidung.

In der von dir verlinkten Stellenanzeige wird ausdrücklich  ein Fahrer gesucht und ein AG wäre ja mehr als bekloppt, wenn er dafür jemanden mit eingeschränkten Fahrberechtigungen einstellen würde.

Denn eine Erlaubnis braucht man nur 

der entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste 

wenn man gegen Bezahlung fährt,was bei einigen Dienstleistungen der HIlfsorganisationen der Fall ist, wie zum B. Rollstuhlfahrer zu Ausflugszielen fahren.Dafür gibt es bei vielen Kommunen einen Festbetrag pro Monat, den der Rolli-Fahrer der HIlfsorganisation bezahlt.

Entgeltfreie Beförderungen unterliegen nicht dem PBefG.

19Michael69  07.11.2017, 12:36
@OlafausNRW

Entgeltfreie Beförderungen unterliegen nicht dem PBefG.

Zum einen habe ich zu deiner Antwort nichts verlinkt und zum anderen stelle ich es mir gerade ziemlich absurd vor, wenn der Fahrer eines Krankenwagens vom Patienten dann beim Reinrollen in die Notaufnahme noch schnell das Entgelt für die Beförderung kassiert.

Oder warum sonst benötigt der Fahrer eines Krankenkraftwagens einen Personenbeförderungsschein?

So müsste es nämlich ungefähr ablaufen, wenn deine obige Aussage stimmen würde?

Gruß Michael

OlafausNRW  07.11.2017, 12:43
@19Michael69

ach ja ??    :-)

Dann schau doch einmal in die Gebührenordnungen der Städte was die sich für die Fahrt mit RTW bezahlen lassen.

Kassenpatienten bekommen das nicht mit, weil die direkt mit der Krankenkasse abrechnen, aber als Privatpatient bekommst du diese Schockzettel nach Hause.

19Michael69  07.11.2017, 13:35
@OlafausNRW

Man kann auch so lange mit sinnlosen Argumenten um sich werfen, bis die Sache lächerlich wird.

Es kommt darauf an, ob das Unternehmen, welches diese Fahrten durchführt, diese "gewerblich" bzw. "geschäftsmäßig" durchführt.

Es kommt aber NICHT darauf an,

  • ob die Bezahlung direkt nach der Fahrt durch den Fahrgast erfolgt oder durch einen Festbetrag pro Monat,
  • ob und wie die Person bezahlt wird, die diese Fahrten schlussendlich durchführt,
  • oder ob es deren Haupttätigkeit ist.

Ein Büroangestellter eines Taxiunternehmens, der nur "gelegentlich" oder sogar "selten" bei Urlaub oder Krankheit anderer Fahrer aushilfsweise als Taxifahrer einspringt und dafür auch nicht anders entlohnt wird als sonst auch, benötigt trotzdem die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" (Personenbeförderungsschein).

Gruß Michael

OlafausNRW  07.11.2017, 13:55
@19Michael69

Und was sage ich die ganze Zeit ?     

Es kommt darauf an, ob das Unternehmen, welches diese Fahrten durchführt, diese "gewerblich" bzw. "geschäftsmäßig" durchführt.

Ob Taxi oder Rettungsdienst, beide führen geschäftsmäßig Fahrten durch nach einem Tarif, der von vorne herein festliegt.

siehe hier zum B.

https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/37/37-201-1.html

Der Gesetzestext des PBefG ist nun einmal eindeutig und daher unterliegen entgeltfreie Beförderungen diesem nicht und somit brauchts du auch keinen PBefSchein.

P.S.

Taxi-Unternehmen haben fast nie Büroangestellte :-)

In Großstädten wird das über die Genossenschaften erledigt ,in die dort sämtliche Taxi-Unternehmer als Pflichtmitglieder eintreten müssen.

Und in den Kleinstädten ist das Büro meistens das Taxi, seit es Handys gibt.

19Michael69  07.11.2017, 14:44
@OlafausNRW

Und warum lautet dann deine Behauptung, die diese Diskussion erst ins Leben gerufen hat, wie folgt:

"nein, wenn es sich um eine der anerkannten Hilfsorganisationen wie DRK,Johanniter usw. handelt."

Auch die führen ihre Fahrten geschäftsmäßig durch und auch da benötigen die Fahrer den Personenbeförderungsschein !!!

Abschließend bleibt nur noch zu sagen: "Schade, dass du nicht einmal in der Lage bist, ein einfaches erklärendes Beispiel wie das mit dem Taxiunternehmen als solches zu erkennen und dass du sogar das kommentieren musst."

Oh Mann ...

claushilbig  12.11.2017, 01:22
@19Michael69

Du schreibst selber, dass den P-Schein

haben muss, der entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert

Ein Betreuer auf dem Weg zum Friseur fährt aber weder entgeltlich noch geschäftsmäßig, da die Fahrerei nicht seine eigentlich Aufgabe ist. (Er wird nach nicht für das Fahren bezahlt, sondern für die Betreuung der alten Dame.) Genau so braucht ein Handwerker keinen P-Schein, wenn er im Firmenfahrzeug auf dem Weg zur Baustelle mehrere Kollegen mitnimmt.

Anders ist es natürlich, wenn es z. B. um einen konkreten Behinderten-Fahrdienst handelt, hier ist Fahren der eigentliche Geschäftszweck, hierfür wird natürlich der P-Schein benötigt.