Brauche dringend Hilfe (habe Wasserschaden in einer fremden Wohnung verrursacht )

3 Antworten

Für den durch das bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser entstandenen Gebäudeschaden muss zunächst die Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden. Sofern auch Hausrat, oder Betriebsinhalt des Labors, beschädigt wurde, sind auch hier zunächst die jeweiligen Hausrat- oder Betriebsinhaltsversicherer von den jeweiligen Geschädigten zu involvieren. Diese werden den Schaden regulieren. Sofern Du den Schaden schuldhaft verursacht hast (nach Deiner Schilderung ist das anzunehmen), wird / werden die jeweils regulierenden Versicherer anschließend ihre Regressforderungen bei Dir geltend machen. Diese Forderung leitest Du dann an Deine Privathaftpflichtversicherung weiter, die dann "den Rest" für Dich regelt.

Ich bin kein Sachverständiger, aber wenn ich dich richtig verstehe - warst du zu Besuch bei Freunden oder so und hast einen Haarsieb in der Dusche sauber gemacht oder wie? Und die Dichtung des Abfusses ist gerissen? Rein technisch kann ich mir das irgendwie schwer vorstellen das du da großartig etwas kaputt gemacht hast. Außerdem hast du ja alle darüber informiert und auch die Versicherungen wissen bescheid...warte doch mal ab was die Versicherung der Vermieterin dazu sagt.

Sanfte 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:09
Hallo Doc Cat,

die vermieterin hat sich mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt und die haben ihr gesagt das sie dafür nicht zu ständig seien und sie müßte ihre Gebäudeversicherung davon in Kentnis setzen habe ihr auch nochmal erklärt das ich das Haarsieb auf gemacht habe und unter dem Metal lag so ein Dichtungsring er sah hellbeige aus und als ich den auf heben wollte damit er nicht weg rutscht zerbröselte er mir in der Hand die Vermieterin wuste davon nichts weil es ihr keiner gesagt hatte ( die von meiner Versicherung hat ihr gesagt das dieser Ring zerbröselt sei) und die Vermieterin sagte das ihr niemand davon etwas erzählt hatte als das gemeldet wurde von dem ####Mieter der wohnung wo ich zu besuch gewesen war , ich habe ihr es nochmal erklärt was es mit diesem Ring also diesem Dichtungsring auf sich hatte deshalb muss sie Ihre Gebäudeversicherung nun erstmal davon in Kenntnis setzen ,der Mieter wohnt seit ca 5-6 Jahren dort und es wurde davor alles neu gemacht die dort voher drinnen gewohnt hatte so die Vermieterin , auf jeden fall werde ich nun meine Unterlagen die mir zu geschickt wird aus füllen und ab warten .

DocCat  07.01.2015, 15:21
@Sanfte

Mhhh...okay. Dann drück ich dir mal die Daumen das diese Sache keine komplizierte Geschichte wird!

Ob die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig ist, wenn jemand unsachgemäß daran herum doktort? Glaube nicht.

Als Dir aufgefallen ist, dass das Dichtungsgummi schadhaft ist, hättest Du entweder ein neues einsetzen müssen oder den Wohnungsinhaber zumindest darüber informieren können, dass er nicht duschen sollte, bis der Vermieter das behoben hat.