Brandschutzvorschriften für Verlegung von Glasfaserkabel in Blechkanal im Treppenhaus

2 Antworten

In einem Treppenhaus - 1. Flucht- und Rettungsweg - dürfen nur die Installationen sein, die zum Betrieb des Teppenhauses gehören!

Alle andere Installationen oder Einbringungen sind verboten!

Treppenhauswände in Mehrfamilienhäusern müssen Brandwandqualität haben, also F-90. Wenn die Abschottungen und Wanddurchbrüche der Leitung dieser Anforderung entspricht ist die Sache o.k. Da die Wohnungseingangstüren jedoch T-30 sein dürfen, dürfte für das Kabel auch diese Feuerwiderstandsklasse ausreichen

Erst wenn es sich um einen "Sonderbau" nach Landesbauordnung handelt können weitergehende Anforderungen gestellt werden.