bis zu welcher Höhe ist der Lohn unpfändbar?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich liegt der erste Freibetrag bei 989,99 Euro. Bis dahin ist unabhängig von möglichen Unterhaltsberechtigten nichts pfändbar.

Darüber hinaus ist die Pfändungstabelle nach §850cZPO in 10-er Schritten eingeteilt. Es verbleiben im Schnitt 30% des höheren Netto beim Schuldner.

Tabelle siehe hier:

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

Google doch mal Pfändungsgrenze oder so. Es gibt eine Tabelle. Dort ist festgelegt wieviel Geld zu behalten kannst. Ich beziehe mich jetzt auf Lohnpfändungen. Für 1 Person ohne weitere unterhaltspflichtige liegt die Grenze für Lohnpfändungen bei knapp unter 1000€.

Die Pfändbarkeit des Lohns hat nichts mit einer eidesstattlichen Versicherung zu tun!