Greift eine eidesstattliche Versicherung auch auf meinen Ehepartner?

5 Antworten

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das bleibt unberührt. Eine Eidesstattliche Versicherung betrifft immer nur einen selbst

Nein, nicht automatisch. Es haftet nur der- bzw. diejenige, der/die den Vertrag mit dem Gläubiger abgeschlossen hat. Wer nicht unterschrieben hat, haftet auch nicht. Ausnahme: Beim Kauf von Dingen, die klassischerweise gemeinsam genutzt werden (z. B. Wickelkommode oder Schlafzimmereinrichtung) sowie bei Geschäften des täglichen Bedarfs (z. B. Reparatur der Waschmaschine), haftet der/die Ehepartner/in auch ohne Unterschrift mit. Die Mithaftung muss der Gläubiger geltend machen. Tipp: Oft versuchen Gläubiger, ohne Gegenleistung im Nachhinein per zusätzlicher Unterschrift weitere Mithaftende zu gewinnen. Dies ist nicht nötig – bewahren Sie Ihre Angehörigen davor! Wie es mit dem Gehalt aussieht weiß ich nicht ganz genau,daher würd ich einfach mal schnell die Verbraucherzenrale um Rat fragen

...Habt ihr einen Ehevertrag? was habt ihr seit eurerHochzeit zusammen erwirtschaftet(egal ob positiv oder negativ)? Was hat jeder von euch beiden mit in die Ehe gebracht? Alles wichtige Fragen wo de sicherlich nen Rechtsbeistand brauchst...Wie du an meinen Gegenfragen erkennst.

Ich würde rein vorsorglich, einen Ehevertrag bei einem Notar aufstellen lassen, in dem Gütertrennung vereinbart wird. Dann bist Du auf der ganz sicheren Seite.

Jeder ist für seine Schulden verantwortlich. Es sei denn, du hast für irgendwas unterschrieben/gebürgt.