Wie wird gepfändet wenn beide Ehepartner insolvent sind und beide Einkommen haben?

3 Antworten

die Zeichen sind zu kurz. Kleine Erweiterung meiner Frage.

Oder wird das gesamte Einkommen aller Personen durch zwei geteilt ? Und wird dann bei beiden Partnern nach einer unterhaltsplichtige Person gepfändet ? Dann wäre laut Tabelle nichts pfändbar. Würde das bei einem nachträglichen notarlichen Ehevertrag was nützen ? Also mit Gütertrennung z.B. ? So das alles zu 50 % geteilt wird in Ehe. Ich wäre echt dankbar wenn mich jemand aufklären könnte und weiss wie das genau läuft.

...keine Gütertrennung...schlechte Karten - aber wie gesagt, versuch es tagsüber noch mal - ohne NYJets beleidigen zu wollen - da sind mehr User da. LG

@mops09

Ok danke vielmals. Du beleidigst hier doch niemanden :D es gibt ja auch nachtaktive Leute. Die können vielleicht auch helfen. ich werd dann mal bis morgen abwarten, da ich sowieso jetzt müde bin. Bis dann. LG Tabularasa

@mops09

also wenn ich das richtig verstehe, wäre es ratsam jetzt nachträglich gütertrennung zu vereinbaren?? MfG Tabularasa

In dem Fall ist der besserverdienende der Unterhaltspflichtige und muss für das Kind zahlen, weiterhin anteilig an der geringverdienenden Ehefrau. Da die Frau unterhalb des Pfändungssatzes ist muss der Ehemann für ihren Lebensunterhalt mit aufkommen. Dadurch wird von der Frau nichts geholt und der Übrige Pfändbare anteil von Ehegatten eingezogen. Kindergeld wird mit eingerechnet anteilg zum Kindessatz.

Ich verstehe nicht ganz. Nach welchen Anteil vom Ehegatten wird Pfändungsgrenze berechnet ? Nur das Einkommen von dem des Ehemanns oder alles zusammen mit Verdienst der Frau und Kindergeld ? MfG Tabularasa

@Tubalarasa

Dein Gehalt wird als hauptanteil genommen, ihr habt unhabhängig voneinander die insolvenz laufen, somit wird deine frau extra berechet, sie kommt aber nicht auf die 730€ selbsterhalt und daher kann ihr nichts genommen werden. der teil der ihr noch fehlt muss von deinem gehalt aufgefangen werden sprich du bist unterhaltspflichtig gegenüber deiner frau. das kindergeld wird dem unterhalt für dein kind mit angerechnet sprich jenach alter sagen wir mal 5 jahre alt musst du noch von deinem gehalt 193€ drauflegen, dann ist ja noch dein eigenner lebensunterhalt mit 730€ zu betiteln. sprich deiner frau bleibt alles geld. und dir wird alles bis auf 1053€ genommen. euch bleiben somit zum leben 1653€ übrig.

@NYJets

Ich hoffe jemand kann das widerlegen. Diese Summen hab ich ja noch nie gehört. Es gibt doch eine Tabelle mit Pfändungsgrenzen. Demnach bin ich doch unterhaltspflichtig für 2 Personen. Mein Kind und meine Frau. Also steigt der Freibetrag doch sehr erheblich. Also bei 1755 € wären 75,01 zu pfänden. Und meine Frau müsste doch für sich berechnet werden. Also 0 unterhaltspflichtige Personen. Und da wird erst ab 990 € gepfändet. Und da sie nur 600 € hat könnte sie auch nix pfänden. So müsste es sein.

Also, mal ganz langsam mit die Pferde :)

Erstmal: Ihr habt zwei getrennte Insolvenzverfahren. Eine "Zusammenrechnung" des Familieneinkommens gibt es nicht. Ihr werdet jeweils einzeln betrachtet, was grundsätzlich erstmal so aussieht:

JEDER von Euch hat 2 Personen, denen er unterhaltsverpflichtet ist: den Ehepartner und das Kind.
Das würde erstmal Folgendes bedeuten: 1.) bei Dir würden laut Tabelle zu 850c ZPO mit 2 unterhaltenen Personen etwa 75 Euro pfändbar sein
2.) bei Deiner Frau wären bei 600 Euro Nettoeinkommen genau 0 Euro pfändbar. Da das Kindergeld nur in einem Fall, der hier offensichtlich nicht vorliegt, der Pfändung unterworfen ist (§54 Abs. 5 SGB I), kann es laut §850e Abs. 2a ZPO nicht mit dem Einkommen zusammengerechnet werden.

Soweit das Allgemeine.
Allerdings kann Dein Treuhänder gem. §36 Abs. 4 InsO beim Insolvenzgericht einen Antrag nach §850c Abs. 4 stellen, damit Deine Frau und/oder Dein Kind entweder ganz oder teilweise bei der Berechnung Deines unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben. Es gibt hierbei keine festen Regelungen, ab welcher Einkommenshöhe eine Person nicht mehr berücksichtigt wird. Dies liegt alleine im sog. billigen Ermessen des Insolvenzgerichts - das für den jeweiligen Insolvenzschuldner allerdings durchaus teuer sein kein :)
Bei einem Einkommen von 764 Euro (hier wird das Kindergeld wieder mit eingerechnet) kann Du allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das InsoGericht die Nichtberücksichtigung Deiner Frau verfügt. Somit wären nach der Tabelle bei Deinem Einkommen mit 1 Person etwa 190 Euro pfändbar. Wie wahrscheinlich es ist, dass das Gericht darüberhinaus das Kind zumindest teilweise unberücksichtigt lässt, kann man schwer etwas sagen. Jedoch wird vermehrt dazu übergegangen anzunehmen, dass der Unterhalt des Kindes mehr oder weniger vom Ehepartner mit eigenem Einkommen zu bestreiten ist.

Letztlich wird Dir also kaum etwas anderes bleiben als abzuwarten, ob Dein TH einen solchen Antrag stellt und wenn ja, wie das Gericht entscheidet.

Lg,
Alex

BRILLIANTE ANTWORT ALEX ! DANKE ! Fantastisch formuliert... Ich hoffe dieser Thread hilft auch anderen weiter. Danke an euch. Bis zum nächsten Mal. MfG Tubalarasa