Beurlaubung + Neuen Job

3 Antworten

Wenn Du nebenher einen Job machst, so musst Du deinen Haupt-Arbeitgeber darüber informieren und der kann ein begründetes Veto einlegen.

Urlaub verfällt, wenn man ihn nicht im Laufe des Jahres nimmt.

Ursusmaritimus  29.05.2015, 08:23

Urlaub verfält nicht wenn man einen Urlaubswunsch äußert und der Arbeitgeber sagt "Nein".

Nö, so ne Beurlaubung wird es nicht geben und ist auch nicht üblich. Dein jetziger Arbeitgeber muß die Stelle ja neu besetzen ud kann sie nicht für dich freihalten, weil die Arbeit ja gemacht werden muß.

Damit erledigen sich auch deine anderen Fragen. Deinenurlaub aus dem vergangenen Har solltest du schnellstens nehmen, sonst verfällt er.

Wenn du einen neuen Vertrag unterschreibst, mußt du den alten kündigen, es sei denn, es sind 2 Teilzeitstellen, dann kannst du beide Jobs machen. Im Urlaub darfst du nicht für eine andere Firma arbeiten. Der Urlaub, den dein Chef bezhalt, dienst deiner Erholung, damit du deine Arbeitskraft erhältst, darauf hat dei Chef dann ein Anreicht, da kannst du nicht woanders arbeiten.


Dies kannst du eigentlich nur mit deiner Geschäftsleitung besprechen. Das Aufbewahren des Urlaubes wird wohl nicht gehen. Du könntest ihn in Anspruch nehmen oder ihn auszahlen lassen.

Den letzten Punkt verstehe ich nicht, formuliere ihn um.