Reise gebucht --> Neuer Job - Was bekommt man bei Reiserücktritt zurück?

6 Antworten

Nichts! Anders wäre der Fall unter Umständen, wenn Du Deinen Job ganz verloren hättest, Dir den Urlaub nicht leisten könntest und das Risiko "Arbeitslosigkeit" gedeckt gewesen wäre. Aber ein freiwilliger Jobwechsel fällt unter die private Lebensführung und ist durch die RRV grundsätzlich nicht abgedeckt.

Mußt Du in die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung gucken...

Wahrscheinlich geht es nur mit "Zettelchen" vom Arzt.

Aber wenn Du all die zeitlichen Bedingungen heute schon kennst: warum kannst Du Deine Planungen dann nicht entsprechend umstellen? Noch ist die Reise ja nicht gebucht... - Warum willst Du eine Reise buchen, wenn Du jetzt schon weißt, daß Du sie nicht antreten kannst?

Alternative: noch mal mit dem neuen Arbeitgeber sprechen.

Kommt auf die Bedingungen Deiner Versicherung an. Manche haben auch Jobwechsel als Grund drin. Allerdings darfst Du bei der Buchung die Bewerbung noch nicht abgeschickt haben. Dann gibt es normalerweise die gesamte Anzahlung wieder... oder Du buchst auf einen späteren Zeitpunkt um, wenn Du wieder Urlaub kriegen kannst, kostet dann je nach Veranstalter zwischen 20 und 50 €.

wenn Du keinen " richtigen " Grund hast, bekommst Du ganz wenig zurück, aber dass steht in dem Vertrag. Wenn Du aber eine Erkrankung hast und vom Arzt diese bescheinigt bekommst, dass Du nicht reiserfähig bist, dann klappt das !!!!

Die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung sind ganz eindeutig.

Du mußt dich mit dem Reisbüro einigen; eine Versicherungsleistung erhälst du jedenfalls nicht!