Betriebsuntersagung mit sofortiger Wirkung
Hallo Leute, habe heute einen Brief - mit der sofortigen Betriebsuntersagung meines Autos wegen nicht erfolgter Meldung dass ich umgezogen bin - erhalten, Ich finde leider nirgends etwas dazu was für eine Strafe droht wenn ich jetzt über das Wochenende noch fahren würde da ich erst am Dienstag die Möglichkeit habe in eine Zulassungsbehörde zu gehen!
Strafzettel? Ich finde nirgends etwas im Bußgeldkatalog oder ähnliches!
Gruß!
2 Antworten
Hallo Kyuuu,
in dem Fall das Du von der Polizei angehalten wirst, droht Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:
Tatbestandsnummer: 803600
Tatvorwurf: Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein:
A - Verstoß
Der A - Verstoß hat nur dann eine Auswirkung, wenn Du Dich noch in der Probezeit befindest. Ist das der Fall, wird ein kostenpflichtiges Ausbauseminar angeordnet dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen können, zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Bist Du Außerhalb der Probezeit bleibt es beim Bußgeld von 70,- Euro, den Verwaltungsgebühren von 28,50 Euro und den einen Punkt in Flensburg.
Zudem wird Dir die Polizei natürlich die Weiterfahrt untersagen, so dass der Wagen an Ort und Stelle stehen bleibt und Du zu Fuß weiter musst.
Schöne Grüße
TheGrow
jo, genau so isset !
Wer hat das Schreiben verfasst und wenn von der Zulassungsstelle dann kommt das einer behördlichen Abmeldung gleich . Dann würde ich dem auch Folgeleisten und die Ursache umgehend zu Klären und zu beseitigen die zur stillegung geführt hat.. Eine nicht erfolgte Ummeldung klingt da schon etwas überzogen.. Da muß noch was anderes gewesen sein ( nicht zustellfähige Adresse wegen Busgeldern oder Verkehrsvergehen ) denn solche schreiben sind selten so einfach versendet.. Joachim