Betriebsuntersagung mit sofortiger Wirkung

2 Antworten

Hallo Kyuuu,

in dem Fall das Du von der Polizei angehalten wirst, droht Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 803600

Tatvorwurf: Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein:

A - Verstoß


Der A - Verstoß hat nur dann eine Auswirkung, wenn Du Dich noch in der Probezeit befindest. Ist das der Fall, wird ein kostenpflichtiges Ausbauseminar angeordnet dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen können, zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Bist Du Außerhalb der Probezeit bleibt es beim Bußgeld von 70,- Euro, den Verwaltungsgebühren von 28,50 Euro und den einen Punkt in Flensburg.

Zudem wird Dir die Polizei natürlich die Weiterfahrt untersagen, so dass der Wagen an Ort und Stelle stehen bleibt und Du zu Fuß weiter musst.

Schöne Grüße
TheGrow

TransalpTom  21.05.2015, 22:05

jo, genau so isset !

Wer  hat das Schreiben verfasst  und  wenn von der Zulassungsstelle dann kommt das einer behördlichen Abmeldung gleich .  Dann würde ich dem auch Folgeleisten und die Ursache umgehend zu Klären und zu beseitigen die zur stillegung  geführt hat.. Eine nicht erfolgte Ummeldung klingt da schon etwas überzogen..  Da muß noch was anderes gewesen sein ( nicht zustellfähige Adresse wegen  Busgeldern oder Verkehrsvergehen ) denn solche schreiben sind selten so einfach  versendet..   Joachim