Dürfen Eltern finanzielle Unterstützung verweigern?

8 Antworten

Sie dürfen eine ganze Menge. Ob sie damit durchkommen ist eine andere Sache.

Für ein Studium z.B. ist vorrangig BAföG zu beantragen. Bei einer Ausbildung wird das Ausbildungsgehalt natürlich angerechnet (bis auf 100 Euro).

Das Kindergeld wird voll angerechnet als Einkommen.

Wenn man z.B. einfach auszieht, die Eltern bieten aber Zuhause Kost und Logis an, dann sind sie aus dem Unterhalt auch raus.

In der Regel sind die Eltern natürlich verpflichtet die Erstausbildung zu zahlen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und abzüglich eigener Einkünfte.

Und wenn man für die Wunschausbildung umziehen müsste?

@lisakk

Das wäre etwas anderes, wenn der Ausbildungsplatz zu weit vom Elternhaus entfernt wäre. Dann wäre aber auch erstmal Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen oder BAföG bei einer schulischen Ausbildung.

Mit einer eigenen Wohnung steht einem derzeit 860 Euro inkl. Kindergeld zu. Davon natürlich eigenes Einkommen (minus 100 Euro) und 219 Euro Kindergeld runter, welches die Eltern weiterleiten.

@Kessie1

BAB oder Bafög bekommt man nur wenn die Eltern nicht viel Geld haben.

@lisakk

Richtig. Aber das sieht man ja in der Regel erst NACH den Anträgen. Denn hier wird das Einkommen von vor 2 Jahren genommen und nicht wie beim Unterhalt vom letzten Jahr. Es sei denn, die Eltern verdienen offensichtlich zu gut... Dann wäre zu prüfen was sie neben dem Ausbildungsgehalt und dem Kindergeld noch zahlen müssen. Hat man allerdings schon selbst 800 Euro netto plus Kindergeld, dann sind die Eltern aus dem Unterhalt auch raus, wenn man eine eigene Wohnung hat.

Nicht ganz richtig, Auszubildene bekommen kein Gehalt, sondern eine Beihilfe. Gehalt bekommt man für geleistete Arbeit und Stifte arbeiten nicht, sie lernen es erst...vlt.

@Maritha25

Wenn schon, dann heißt es Ausbildungsvergütung. Eine Beihilfe gibt es z.B. in Form der Berufsausbildungsbeihilfe. Und erstaunlicherweise arbeiten und lernen unsere Azubis ab Tag 1 ;-).

@Kessie1

Nu überreibe mal nicht, wir haben selber zwei, da muß man manchmal nachhelfen. Lernen beide Elektroniker für Gebäude usw.Frage mich immer wer sich so'n schwachfug immer ausdenkt.

@Maritha25

Klar muss man nachhelfen. Sie lernen ja noch. Aber wäre ja nicht so, dass sie gar nicht zu gebrauchen sind. Und je besser man ausbildet, desto schneller hat man eine vollwertige Arbeitskraft.

@Kessie1

Stimmt schon,schönen Abend und vorab frohe Weihnachten.

@Maritha25

Das wünsche ich dir auch!

Eltern sind für die Dauer der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet, wenn das Kind nicht über genug eigen Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ob sie das leisten können, hängt von deren finanziellen Möglichkeiten ab. Studierst du, musst du vorrangig Bafög beantragen.

Als Schüler hättest du Anspruch auf Schüler- Bafög. Als Azubi kannst du BAB beantragen, wobei deine Ausbildungsvergütung angerechnet wird abzüglich einer Pauschale.

Wohnst du nicht mehr zu Hause, kannst du einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.

In den Fällen wird das Einkommen deiner Eltern geprüft, ggf. festgestellt, ob und in welcher höge sie leistungsfähig sind.

Diesen Betrag kannst/ musst du ggf. einklagen, sind sie nicht leistungswillig.

Sollten deine Eltern noch unterhaltspflichtig sein, dieser Pflicht aber nicht nachkommen, hast du Anrecht auf Bafög (basierend auf entsprechenden Ausnahmeregelungen). Bitte lies:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Eltern müssen dir nicht alle Wünsche komplett finanzieren.

Sie müssen dir Unterhalt bezahlen wenn du noch nicht Volljährig oder noch nicht ausgelernt bist. Aber das bedeutet nicht, dass sie deine kompletten Studienkosten und deine Wohnung finanzieren müssen.

Wie viel in deinem Fall dir an Unterhalt zusteht, hängt vom Einkommen und von den anderen finanziellen Verpflichtungen (zb noch 5 weitere Geschwister) ab.

Wenn es einfach nicht drin ist dir Geld zu geben, du aber weiterhin bei deinen Eltern Kost und Logis bekommt, dann könnte der Unterhaltsanspruch damit bereits erfüllt sein.

Und wenn die Wunschausbildung nicht im Wohnort möglich ist?

@lisakk

Auch dann müssen die Eltern keine Wünsche erfüllen die nicht in ihren Möglichkeiten liegen.

@MaryLynn87

Und wenn sie es finanziell leisten könnten?

@lisakk

...sind sie auch immer noch nicht verpflichtet Wunschkonzert zu spielen...

@MaryLynn87

Also keine freie Berufswahl?

@lisakk

Doch. Du darfst lernen was auch immer du möchtest... sofern du es dir leisten kannst.

Bildung ist eben nicht umsonst.

Klar dürfen sie das, wenn man studiert ist man volljährig, solange du keine Ausbildung hast müssen sie Unterhalt zahlen, wieviel, das ist die andere Sache

Müssen Eltern nicht die Erstausbildung finanzieren?

@lisakk

Nein, müssen schonmal gar nicht, man kann Anspruch auf Unterhalt nehmen dieser wird aber nicht unbedingt gewährleistet

Falsch. Bis zum Ende der Erstausbildung besteht grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung, egal ob man volljährig ist.

@Zatarong

Es besteht Anspruch, sie müssen dem aber trotzdem nicht nach gehen

@Art23fr

Doch müssen sie. Diesen kann man im Extremfall sogar einklagen.