Beschädigung im Geschäft verursacht vom Kunden

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe mal gelesen: NEIN. Das ist deren Geschäftsrisiko (ganz besonders bei Kindern, gilt meines Wissens aber für auch für Erwachsene), solange der "Zerstörer" nicht mutwillig handelte, sondern es ein Versehen war.

Vicki  26.09.2010, 19:41

Interessant, dass eine falsche Antwort mit einem Stern belohnt wird.

SoWhat86  06.11.2012, 17:23

Geschäftsrisiko ist blödsinn.

evtl. sind Betriebe bis zu einem Betrag von 5 Euro oder so bereit die Kosten zu tragen. Macht aber eigentlich auch kein Sinn. Man ist ja extra für solche Fälle versichert! Man steigt nicht wie beim PKW in den Beiträgen. Völlig harmlos also.

Wenn ich was kaputt mache, stehe ich auch dafür gerade, oder eben die Versicherung, die ich für sowas bezahle.

Vielleicht hab ich veralterte Wertvorstellungen?!?

Wenn Kinder bis 7 Jahre etwas beschädigen, wirds bitter für den Eigentümer.

Das Schild, das man allenthalben liest, Eltern haften für ihre Kinder - das ist völliger Unsinn.

Wenn ein Kleinkind was vernichtet, dann haften die Eltern - und damit auch Versicherungen - nur dann, wenn man den Eltern eine grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.

Das bedeutet, Eltern müssen nicht die ganze Zeit den Kindern auf die Finger kucken oder ihnen hinterher rennen.

Sie sollten auch eingreifen, wenn sie erkennen können, dass ein Kind gerade dabei ist, einen Gegenstand zu beschädigen, tun sie das nicht, wäre das eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Konnten sie es nicht sehen, weil sie wo anders hingeschaut haben oder zu weit entfernt sind und schwupp war da was kaputt, ist es keine ausreichende Verletzung der Aufsichtpflicht.

In solchen Fällen zahlt - niemand.

Du hast gerade richtig gehört, dann bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen, auch die Eltern sind dann nicht in der Haftung, das Kind bis 7 Jahre kann gar nicht selbst haften, bleibt der Schaden also beim Geschädigten "haften".

IslasCanarias  01.09.2010, 07:47

Hmmm.... da liegt es doch nahe, als Geschäftsinhaber von seinem Hausrecht gebrauch zu machen und Kindern unter 7 Jahren den Zutritt zu verweigern.

Auf dem Schild am Eingang, dass Hunde draußen bleiben müssen, wird dann halt daneben noch ein Kleinkind abgebildet!!

grins

fastlink  02.09.2010, 08:50
@IslasCanarias

Dann kommen keine Kunden mehr. Ohne Risiko ist nichts zu holen und das Risiko wir er wohl eingehen müssen.

Genau, solange es nicht absichtlich war musst du nicht dafür aufkommen. Sowas passiert oft, dass z.B Weinflaschen kaputt gehen.

IslasCanarias  01.09.2010, 07:42

Ob mir im Supermarkt eine Flasche Wein für 5 Euro runterfällt, oder ob ich bei MediaMarkt einen Fernseher für 2000 Euro runterwerfe, ist aber ein kleiner Unterschied.

Aber so oder so gilt:

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Wenn du also einem Dritten einen Schaden zufügst, hast du das selbstverständlich zu ersetzen!!

ture17  01.09.2010, 08:12
@IslasCanarias

Dementsprechend soll das Merchandising sein. Ein 2000€ Teurer Fernseher steht nicht so, dass es mit leichtigkeit zum fallen kommt. Teure Gegenstände stehen meistens in einer Glasbox, die nur bei Verkauf, von mitarbeitern , aufgeschlossen wird

Vicki  26.09.2010, 19:46

@ture17: Schönes Märchen! Wer hat sie dir erzählt?

Ja, muss er! Das ist sogar gesetztlich geregelt.

Im §823 Abs.1 des BGB steht "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (Auszug aus dem Gesetzestext)

ja, deshalb hat man auch eine Haftpflichtversicherung die für selbst verursachte Schäden aufkommt.