Ändert sich mein pfändbares Einkommen durch den Auszug meines Sohnes?

3 Antworten

Du bist weiterhin unterhaltspflichtig gegenüber Deinem Sohn und es ändert sich nichts so lange er kein nennenswertes eigenes Einkommen hat.

Dem Insolvenzverwalter würde ich gar nichts mitteilen!

Solange er noch zur Schule geht,von 18 - unter 21 Jahre,ist er einem minderjährigen Kind im Unterhalt gleich gestellt,du bzw.der Vater hätte dann keinen Selbstbehalt von 1300 € Netto,sondern nur von 1080 € Netto !

Ihr als Eltern seid weiterhin barunterhaltspflichtig,ob er nun bei dir wohnt oder nicht.

Da dürfte sich nichts ändern, da Du Deinen Unterhaltsverpflichtungen weiter nachkommen musst, da spielt es keine Rolle, ob Du ihm durch das Wohnen bei Dir oder woanders Unterhalt gewährst. Dennoch ist das etwas, was Du Deinem Insolvenzverwalter mitteilen musst, da hier ggf. sekundäre  Änderungen eintreten, an die an allgemeinhin nicht denkt. Eine Privatisolvenz ist immer eine sehr heikle Sache, da darf man keinen Fehler machen.