Vaterschsftsurlaub beim Bund, aber schon unterhaltspflichtig

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Die Elternzeit kann ihm nicht verweigert werden. Wenn sein Geld dann nicht mehr ausreicht um den Unterhalt für sein anderes Kind zu zahlen muss der Staat einspringen. Der selbstbehalt beträgt seit 2011 950 Euro. alles was drüber ist muss dann für den Unterhalt herhalten. Reicht das nicht aus kann die Mutter (des ersten Kindes) beantragen, ich glaub beim Jugendamt, dass die, die Zahlung übernehmen. Das muss aber auf jedenfall zurück gezahlt werden wenn er wieder mehr verdient. Wäre vieleicht sinnvoll das mit Ihr abzusprechen.

Wer in Elternzeit geht muss leider mit finanziellen Einbußen rechnen.

Da freut man sich doch über diesen Kinderfreundlichen Staat oder? ;-)

mal ein anderer Tip: Er sollte seine Spieß mal ansprechen ob es irgendwelche Leistungen seitens Soldatenhilfswerk oder vom sozialdienst der Bundeswehr gibt.

Du bekommst Elternzeit, wenn du sie beantragst, egal ob du schon ein Kind hast oder nicht. Ihr könnt nur nicht beide zusammen Elternzeit nehmen. Es ist gut, wenn der, der am wenigsten verdient, sich die Elternzeit nimmt. Natürlich könnt Ihr aber beide auch nacheinander die Zeit nehmen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/erzurlsoldv/gesamt.pdf

Pinat89 
Fragesteller
 19.08.2012, 03:29

Und was ist dann Vaterschaftsurlaub?

AnPeLiOs  19.08.2012, 16:05
@Pinat89

Im Prinzip das selbe, nur mit einem anderen Namen.

Pinat89 
Fragesteller
 20.08.2012, 21:52
@AnPeLiOs

Naja wenn man halt Unterhalt zahlen muss und dann nur 65% vom Gehalt kriegt, ist man ja nicht mehr in der Lage dazu. Man würde unter dem Selbstbehalt sein... da kann man ja garnix mehr bezahlen.

AnPeLiOs  21.08.2012, 20:00
@Pinat89

Das ist wieder ein anderer Punkt...

Also,erstmal sind beide Elternteile dem Kind unterhaltspflichtig. Leben sie getrennt,gewährt der eine Teil dem Kind diesen Unterhalt im Form von Kost und Logis,der andere zahlt halt. Elternzeit kann man nur nehmen, um sich um seinen Nachwuchs zu kümmern. Solltest dein Kind also nicht bei dir wohnen, entfällt dein Grund auf Elternzeit. Das hat nichts mit der Höhe des Unterhalts und deinem Einkommen zu tun.

Ansonsten hast du gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit und die Bundeswehr darf sie dir nicht verwehren. Ich kenne genug männliche Kameraden,die ein jahr weg waren. Deine Dienstzeit wird jedoch entsprechend verlängert.

Pinat89 
Fragesteller
 23.08.2012, 22:35

Also es ist so das der Unterhaltspflichtige, der eben schon ein Kind hat, nächstes Jahr noch eins bekommt... mit einer anderen Frau, also es ist schon so das das Baby dann bei ihm wohnt ^^ Also hätte er selbstverständlich einen Grund. Wäre ja schön wenn er dann wenigstens 1-2 Monate Elternzeit nehmen könnte aber dann bekommt man im Prinzip so wenig Gehalt das man dem älteren Kind kein Unterhalt zahlen könnte.. Also glaub ich fast das man ganz normal Urlaub dafür nehmen müsste.. ansammeln halt.

Die Bundeswehr kann einen die Elternzeit im prinzip nicht verweigern. Da müsste man schon so unersetzbar sein das es in der gesammten Bundeswehr niemanden gibt der den Job machen kann. Was denn Unterhalt angeht so muss der weiter gezahlt werden und zwar in voller höhe. Man muss dann selbst mit weniger auskommen. Aber die Elternzeit an sich kann einem nicht (jedenfalls nicht so einfach) verweigert werden.

Pinat89 
Fragesteller
 19.08.2012, 03:34

Ja das der Unterhalt weiter gezahlt wird ist mir klar. Ich hab aber gelesen das derjenige deswegen nicht in Elternzeit gehen kann/darf (egal welcher Arbeitgeber) weil man ja dann 65% vom Gehalt bekommt und somit kaum Unterhalt zahlen könnte. Also das es einem echt verboten wird...

Frag doch an Deinem Standort nach! Da bekommst Du doch eine verlässliche Auskunft!

Pinat89 
Fragesteller
 18.08.2012, 13:37

Ja das wird man(n) noch tun müssen. Ich selber arbeite da nicht.