Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt.

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Der Berechtigungsschein gilt so lange, bis die Angelegenheit beendet ist. Der Rechtsanwalt rechnet dann am Ende mit dem Gericht ab. Die 10 Euro Gebühr kann sogar erlassen werden, aber das liegt im Ermessen des Rechtsanwaltes.

Hallo Dani007,

... unter "http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berathig/gesamt.pdf" sind im § 2 die Leistungen aufgeführt. Soweit ich es herauslesen konnte, besteht die Beratungshilfe in Beratung und Vertretung. Denke mal, dass Du nach einem Gespräch mit einem Anwalt oder einem Rechtspfleger (beim Amtsgericht) schlauer sein wirst.

IdS

MrDirekt

Die Antwort von Silvie1407 ist absolut kotrrekt Geltungsdauer bis die Angelegenheit beendet ist. Anmerkung zu "Der Rechtsanwalt rechnet dann am Ende mit dem Gericht ab. Die 10 Euro Gebühr kann sogar erlassen werden, aber das liegt im Ermessen des Rechtsanwaltes"

Hier sind sozial engagierte Rechtsanwälte, die "auch Menschen ohne Bares" helfen, zu ihrem Recht zu gelangen: Deutsche Sozialhilfe e.V im Internet unter: http://www.deutsche-sozialhilfe.de/rechtsberatung_kostenfrei.php

Mittels Beratungshilfeschein, den diese Anwälte für den Betroffenen besorgen ist, da i.d.R. die 10€ Gebühr von diesen Anwälten erlassen wird die Rechtsberatung FÜR DEN BETROFFENEN RECHTSRATSUCHENDEN TATSÄCHLICH KOSTENLOS!

Dann werde ich mich hier als für Beratungshilfesachen zuständiger Rechtspfleger mal einklinken.

  1. Den Berechtigungsschein für Beratungshilfe (im Volksmund auch gerne "Gutschein"...) kann man nicht so eben abholen. Der Antragsteller darf persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Beratung beim Anwalt selbst bezahlen zu können. Dies ist beim Rechtspfleger, oder für den Fall dass der beratende Rechtsanwalt den Berechtigungsschein nachträglich beim Gericht beantragt, durch geeignete Belege (Bescheid zu Transferleistungen, Gehaltsmitteilung/Lohnabrechnung) glaubhaft zu machen.

  2. Die Inanspruchnahme darf auch nicht mutwillig sein. Der zuständige Rechtspfleger prüft daher, ob die anwaltliche Hilfe erforderlich ist oder ob durch andere geeignete Stellen (Schuldnerberatungsstellen, Jugendamt etc.) Hilfestellung geboten werden kann. Ich für meinen Teil prüfe diese beiden Kriterien sehr genau, da es hier um Steuergelder geht und der unbemittelte Bürger durch das Rechtsinstitut der Beratungshilfe nicht besser gestellt sein soll als der bemittelte Bürger.

Die Beratungshilfe wird unter anderem gewährt in zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Soweit es um eine strafrechtliche Angelegenheit geht, ist jedoch nur die Beratung zulässig. Bei allen anderen Angelegenheiten ist auch die außergerichtliche Vertretung des Antragstellers mit umfasst (Schriftverkehr etc.). Letztlich kommt es darauf an, was im Berechtigungsschein steht.

Bei der Beratungshilfe handelt es sich um Hilfe außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, sie ist daher abzugrenzen von der Prozesskostenhilfe, die nur in gerichtlichen Verfahren gewährt wird. Die Beratungshilfe endet dann, wenn die Angelegenheit in ein gerichtliches Verfahren übergeht.

Es ist bei der Beratungshilfe, wie bereits kurz erwähnt, zu unterscheiden zwischen der schlichten Beratung und der außergerichtlichen Vertretung durch den Beratungshelfer (Anwalt). Um Euch einen kleinen Geschmack zu geben, was der ganze Spaß kostet:

Die Anwälte können für die reine Beratungstätigkeit 35 € plus Steuer abrechnen, für die außergerichtliche Vertretung kommt man schon auf 99,96 €. Allein bei dem Amtsgericht, bei dem ich tätig bin, hatten wir im Jahr 2011 über 2750 Beratungshilfebewilligungen. Die Ausgaben der Landeskasse nur für dieses Gericht im Rahmen der Beratungshilfe beliefen sich auf mehr als 250.000 €. Es handelt sich um ein mittelgroßes Amtsgericht, die Ausgaben bundesweit sind unvorstellbar hoch...

Zu guter Letzt: Alles zur Beratungshilfe findet ihr im Beratungshilfegesetz (BerHG).

du brauchst nur zum amtsgericht zu gehen und nach einem berechtigungsschein zu fragen und für was du den brauchst du musst auserdem deine einkomms bescheinigung vom amt mitbringen und deinen perso mitnehmen