Bekomme ich noch Kindergeld, bei Abendschule und Vollzeit?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
eine abgeschlossene Ausbildung habe
Vollzeit arbeite

Und damit bist du aus dem Kindergeldanspruch raus.

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.
Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet über das Jahr hinweg weniger als durchschnittlich 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Nein, dein Anspruch auf Kindergeld entfällt in dem Moment, in dem du deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hast oder sobald du dein 25. Lebensjahr vollendet hast. Je nachdem welcher Fall zuerst eintritt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, würdest du einer Kindergeldschädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen, da du dann mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten würdest.

Als kein Anspruch mehr !

Das ginge nur wenn du noch in der Ausbildung wärst, du hast aber abgeschlossen, damit kannst du das Kindergeld knicken.

Nein. Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung und arbeitest Vollzeit