Bekomme ich als Werkstudent noch weiterhin Bafög und Kindergeld?

siola55  11.12.2020, 17:50

Erst- oder Zweitstudium?

Urfali11 
Fragesteller
 13.12.2020, 13:29

Erststudium

2 Antworten

Also der Kindergeldanspruch ist vom Einkommen unabhängig bereits seit 2012; damals wurden die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft ;-)

Jedoch ist die 20 Wochenstunden-Grenze beim Hinzuverdienst zu beachten bei einem Zweitstudium bzw. einer Zweitausbildung sowie beim Studentenstatus:

Ausbildungs- bzw. Studentenstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

siola55  11.12.2020, 18:05

Infos über Kindergeld u. BAföG findest du auch in studis-online.de

https://www.studis-online.de/jobben/

https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php

wie z.B.: 2. Die 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit
Du bist als ordentliche/r Studierende/r anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbst. Sofern du eine Anstellung hast, in der du mehr arbeiten musst, geht man davon aus, dass dein Studium hinter deinem Job zurücktritt und du mehr Arbeitnehmer bist als Studierende/r. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien kannst du problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn du dies häufiger machst, musst du allerdings die 26-Wochen-Regel beachten.

Arbeitest du mehr als 20 Wochenstunden, dann bist du mehr Arbeiter als Student und verlierst deinen Studentenstatus und die Eltern verlieren somit den Kindergeldanspruch :-((

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Solange Du in der Erstausbildung (Studium gehört dazu) bist, erhalten Deine Eltern Kindergeld, bis zu Deinem 25ten LJ.

Beim BAföG gilt:

Wer unter 450 Euro im Monatsschnitt verdient, dem wird deswegen beim BAföG nichts abgezogen.

Da Du mit dem Gehalt sehr weit darüber liegst, wird da wohl ne Menge, wenn nicht sogar alles wegfallen. Siehe im Netz bei Bafoegrechner.

Urfali11 
Fragesteller
 11.12.2020, 14:48

Aber soweit ich weiß gibt es da doch eine Freigrenze von 5.400€ oder ? Also ich könnte doch theoretisch in den 3 Monaten wo ich arbeite auf die 5.400€ kommen ?

Wiesel1978  11.12.2020, 14:52
@Urfali11

Könnte Probleme mit der Unbefristung des Arbeitsvertrages geben. Und die 5400 gelten ja für ein Jahr, wer weiß, was noch kommt?

Urfali11 
Fragesteller
 11.12.2020, 17:36
@Wiesel1978

Stimmt, schauen wir mal. Danke ✌🏽