Bekomm ich dann noch Kindergeld?

4 Antworten

Ob du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst,kann man mit diesen Angaben nicht sagen !

Es kommt also auf den individuellen Umstand an.

Wenn du die Woche durchschnittlich 30 Stunden arbeitest,dann würdest du die Anspruchsvoraussetzungen nur dann erfüllen,wenn du beim Amt als Ausbildung suchend gemeldet wärst bzw. schon einen Ausbildungsvertrag hättest,diese aber zu keinen früheren Zeitpunkt beginnen könntest oder der Familienkasse deine ernsthafte Suche nach einer Ausbildung nachweisen könntest,also dann durch Absagen / Bewerbungen.

Eine weitere Voraussetzung würde sein,dass du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast,denn sonst würdest du durch deine ca. 30 Stunden pro Woche einer Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehen.

Dann dürftest du nämlich im Durchschnitt pro Woche nicht mehr als 20 Stunden nebenbei arbeiten,dass würde in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung zutreffen oder aber dann als Nebenjob in einer weiteren Ausbildung.

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung / Studium könntest du im Prinzip Vollzeit arbeiten und würdest die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen,dass zumindest wenn du z.B. einen Ausbildungsvertrag hättest und diese auch nicht früher hättest beginnen können.

Kindergeld wird bis zum Abschluss der Erstausbildung gezahlt, was aber voraussetzt, dass du eine Ausbildung (Studium) machst, oder dich ernsthaft darum bemühst, also wirst du hier wahrscheinlich längerfristig kein Kindergeld mehr kriegen.

Du bekommst ohnehin kein Kindergeld, sondern deine Eltern. Wenn die es dir überlassen haben, sei dankbar.

Da du aber über 18 bist, einen Job hast und nicht in einer Ausbildung stehst, besteht kein Kindergeldanspruch.

isomatte  13.08.2016, 08:00

Auch wenn man einen Job hat kann unter Umständen die Anspruchsvoraussetzung erfüllt sein !

Die Eltern sind und bleiben zwar die Kindergeldberechtigten,dennoch kann das Kindergeld an das Kind selber gehen,auch wenn sie es dem Kind nicht von selber überlassen wollen.

Das Kind muss nur bei den Eltern abgemeldet sein,muss eine eigene Meldeadresse nachweisen können und darf von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen.

OnkelSchorsch  13.08.2016, 13:16
@isomatte

FS schreibt weder was von Lehrstelle suchend noch von sonstwas suchend, er ist einfach ein Volljähriger mit nem Job. Und hat als solcher keine KiGe-Ansprüche, ebesowenig wie seine Eltern.

Und aus die Maus.

*30 Stunden die Woche