Beitragserhöhung Kindergarten ohne Information

1 Antwort

Es gibt in den meisten Einrichtungen Infopost über Beitragsänderungen. Wahrscheinlich hat sich das mit dem 1. Kindergartentag überschnitten, bzw. ist fehlgelaufen.

Fakt ist jedoch, dass ein Betreuungsvertrag besteht. Dieser ist von beiden Seiten zu erfüllen (Betreuung bzw. Zahlung). Nicht oder weniger zahlen geht nicht.

Es ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern, wenn man dann mehr zahlen muß. Klar könnte man wegen Fristen und fehlgelaufener, falscher oder keiner Bekanntgabe klagen und prozessieren...aber will man das wirklich!?

DieHauptsache ist doch, dass es dem Kind dort gefällt.

Achja, viele Kommunen und Einrichtungen bieten auch Rabatte oder Förderungen für einkommensschwache Haushalte an....informieren!