Wer bestimmt den Träger der Schulbegleitung, das Jugendamt oder die Eltern?
Unser Sohn ist Asberger-Autist und 11 jahre alt. er hat eine Schullbegleitung seit zwei Jahren auf Honorarbasis die vom Jugendamt bezahlt wird. Nun möchten wir diese Leistung an einen Träger geben der bereits die Leistungsmöglichkeiten die von der Krankenkasse getragen werden leistet. Dieser Träger ist auch Vertragspartner des Jugenamtes. Aber jetzt !!! Auch auf die Berufung des Wunsch und Wahlrechtes des Trägers, will uns das Amt den Träger vorschreiben, wir haben uns gegen diesen Träger ausgesprochen jedoch das Jugenamt sagt: da habe ich mich raus zu halten, denn dieses gehe mich nichts an ! Wer kann mir hierzu eine Aussage machen oder vieleicht sogar Gesetzestexte dazu nennen die eine Grunsatzaussage haben. Danke im Vorraus <>< Michael
3 Antworten
Während der ganzen Schulpflicht hat er REcht auf die Ausbildung, ich würde ihn wenn es irgendwie geht auf eine normale Schule geben, eine integrative.
heißt das etwa, daß ihr eurem Asperger-autistischem sohn eine neue begleitung zumuten wollt? was könnte der grund sein....wie würde euer sohn darauf reagieren?
im übrigen gilt hier wie fast überall die regel: wer zahlt, schafft an. seid froh, daß es diese möglichkeit heute überhaupt gibt. vor gar nicht allzu langer zeit hätte man euren sohn in eine behinderteneinrichung gesteckt.
ich habe einen geistig behinderten pflegesohn. auch ich kenne jugendamts-willkür und habe habe mich an die übergeordnete dienststelle gewandt - jedes jugendamt hat auch eine vorgesetzte instanz. deinen frust kann ich verstehen.
Sorry da ist irgendwas falsch gelaufen. Wollte eigentlich eine frage stellen. In welcher klinik wurde dein sohn auf asberger diagnostiziert? Suche eine gute klinik.
Kein Proble, hier der Link der Klinik in Lüneburg
http://www.pk.lueneburg.de/kinder-jugendpsychiatrie-psychotherapie/
Meine Frau und ich waren mit der Betreuung der Klinik sehr zufrieden, war aber auch eine sehr harte un emotionale Zeit für uns( drei Monate stationär). wenn ich sonst noch weiterhälfen kann, gerne.
Danke! Ich hab schon nachgeschaut aber die klinik ist sehr weit weg. Wenn er da für lange Zeit alleine hin muss geht er kaputt. Er war schon mal 7 wochen alleine bei uns in der nähe. Das hat ihm sehr zu schaffen gemacht. Wenn ich mit ihm könnte wäte das gut.
Die Begleiterin ist eine Honorarkraft des Jugenamtes und kann bei dem von uns gewählten Träger in ein Sozialversicherungpflichtiges Angesteltenverhältnis übernommen werden, somit gibt es keine Umstellung auf eine neue Person. Zum anderen habe ich es satt, mich der Willkühr inkompetenter Sachbearbeiter hinzugeben. Natürlich bin ich froh das es diverse Untersützungsprogramme für besondere Menschen gibt aber das heist nicht automatisch das mann als Eltern die Vormundschaft abtritt. Könnte ich die Geschichte der letzten Jahre hier niederschreiben würden sie uns vieleicht verstehen. Gesetze sind für alle gültig, auch für Ämter ! Trotzdem, Danke für Ihre Antwort.