Arbeitgeber will Nachweis von wann bis wann ich beim Arzt saß, darf er das?

9 Antworten

Wenn es einen Krankenschein gab musst du diesen (den Teil für den AG) ntürlich dem Arbeitgeber abgeben.

Der Arzthelferinnen stellen auch ein Zeitattest für den AG aus in welchem deine Aufenthaltszeit erklärt wird.

Wenn du dich auch so auf der Arbeit verhältst, kann ich deinen Arbeitgeber langsam verstehen! 

Vor über 4 Stunden setzt du die Frage hier ein, die Community Mitglieder schreiben sich die Finger wund, jeder will dir helfen ...  und du bist nicht mal fähig, irgend eine Antwort, in welcher Form auch immer, zu geben!

Das macht mit der Zeit keine Freude mehr, irgendwelche Fragen zu beantworten!

Das ist nur notwendig, wenn Du an dem Tag, an dem Du geröngt wurdest, noch nicht krank geschrieben warst. Eventuell braucht er diese Bescheinigung bei einem Arbeitsunfall?

Ich verstehe die Frage nicht ganz.

Du warst beim Arzt und der hat Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt (Krankenschein). Hast Du diesen nicht schon beim Arbeitgeber abgegeben und wenn nicht, warum?

Wann wurde das Handgelenk geröntgt? Während der Arbeitszeit oder am Tag der Arbeitsunfähigkeit?

Wenn Du an dem Tag als das Handgelenk geröntgt wurde arbeitsunfähig geschrieben warst, musst Du dem AG darüber bestimmt keinen Zeitnachweis bringen. Wofür soll das gut sein? Es gilt die AU-Bescheinigung

Wenn du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deinem Arbeitgeber ausgehändigt hast, hat das seinen Zweck erfüllt. Wie lange du beim Arzt gewesen bist, darüber kann der AG keine Auskunft verlangen.

Hast du noch keine AU Bescheinigung dem Arbeitgeber vorgelegt , weil du zum Arzt gegangen bist, musst du diese kurzfristig nachreichen.Wie lange du beim Arzt gesessen bist, hat niemanden zu interessieren. AU Schein ist wichtig, alles andere nicht.