Bei ebay habe ich ein Mobilheim verkauft. Der Käufer hat den Kaufpreis überwiesen, will es aber nicht übernehmen. Darf ich es nochmal verkaufen?
Der Käufer hat es sich angesehen und verweigert die Übernahme wegen angeblich zu hoher Transportkosten nach Polen. Das Geld soll ich behalten und es anderweitig verkaufen. Bislang nur eine mündliche Aussage vor Zeugen ... aber wie sieht das rechtlich aus ? Zudem steht das Mobilheim auf einem Camping, ich habe keinen Pachtvertrag sondern nach eigenem Kauf nur für einen weiteren Monat eine Stellplatzgebühr gezahlt. Es muß innerhalb dieser Zeit vom Platz verschwinden. Dies war im meinem Angebot kommuniziert. Ich habe so ein Gefühl, daß sich der Käufer nicht mehr blicken lässt. Nach meiner Meinung bin ich juristisch aus der Sache raus, da nicht mehr Eigentümer. Wer haftet für den Entfernungs/Entsorgungsaufwand, wenn sich der Käufer um nichts weiter kümmern sollte ??
2 Antworten
jetzt steht sogar ein Text ^^
der Pole hat über Ebay gekauft - da ist schon ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden.
Bislang nur eine mündliche Aussage vor Zeugen ... aber wie sieht das rechtlich aus ?
was denn nun? Ebay oder nur mündlich?
Ebay - er hat ersteigert oder Sofortkauf wie auch immer - er ist voll in der Pflicht. http://resolutioncenter.ebay.de/
er ist Eigentümer. Verkauf lösen - sämtliche Aufwendungen würde ich von der Kaufsumme abziehen - auch eine evtl. Stellplatzmiete.
neuen Käufer suchen, zahlt der weniger, Differenzbetrag ebenfalls abziehen, er ist Schadensersatzpflichtig.
erst wenn der Wowa verkauft ist, kannst ihm die Restsumme rücküberweisen.
du hast die Gebühren an Ebay gezahlt.
zunächst muss der Kaufvertrag gelöst werden - du hast das Geld zurück zu überweisen. Dann kannst es wieder verkaufen - auch auf Ebay - http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen
wichtig um die Gebühren erstattet zu bekommen