Bausparvertrag mit Bonuszins

8 Antworten

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Hallo OnkelMichele,

ich habe ebenfalls einen BSV bei der ehemaligen Quelle. Der Tarif heißt Q8 mit Bonuszins.

Der Bonuszins wird nicht bei der Übersparung angerechnet. Zumindest habe ich noch keine Kündigung meines Vertrags bekommen.

Meine Daten: Vertragliche Bausparsumme 10 000 Euro; Kontostand 9200 Euro (ohne Bonuszinsen); Bonuszinsen 2100 Euro. Wenn die Bonuszinsen dazugezählt werden würden, wäre mein Vertrag schon überspart (9200+2100=11300 Euro).

Ich bekomme natürlich Briefe von der BSQ (vormals Quelle Bauspar AG), dass "die Rückerstattung der Abschlussgebühr ist nur möglich, wenn die vereinbarte Bausparsume nicht durch Einzahlungen und Zinsgutschriften überschritten wird." Aber auch hier zählen die Bonussummen nicht mit.

Meinst Du wirklich, dass die BSQ den Vertrag kündigen darf, wenn die Bausparsumme überschritten wurde (dauert bei mir nicht mehr lange, obwohl ich die Einzahlungen schon vor drei Jahren gestoppt habe)? Im Vertrag kann ich dazu nichts finden.

Ich rate Dir den Vertrag fortzuführen. Der Zinssatz ist spitze und es dauert noch ein Weilchen bis du die Bausparsumme erreicht hast, da die Bonuszahlungen nicht dazuzählen.

Hallo OnkelMichele,

in den ABB des Q8-Tarifes kann der Vertrag seitens der BSQ gekündigt werden: 1. Errreichen der Bausparsumme (ohne dem Bonuskonto/-zins) 2. Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachge- kommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.

Wird seitens der BSQ gekündigt bekommst du keine Rückerstattung der Abschlußgebühr.

Bei 5Prozent Zins könnte man auf die Rückerstattung verzichten, und erst auf Aufforderung die Einzahlung solange vornehmen bis die Bausparsumme erreicht wird.

Dann schau doch bitte in die Tarifbedingungen, dort steht alles definitiv erklärt. Oder ruf dort an, wer soll Dir denn hier diese Frage garantiert richtig beantworten ??

Bei manchen Fragen kann man nur mit dem Kopf schütteln, da mit Vermutungen von mehr oder weniger kompetenten Antwortgebern niemand etwas anfangen kann.

OnkelMichele 
Fragesteller
 04.05.2014, 12:39

Hast du niemanden zu Hause den du beleidigen kannst?

Hab doch schon geschrieben das in den AGB dazu keine Angaben enthalten sind und es hat schon seinen Grund das ich bislang nicht direkt bei der Kasse nachgefragt habe.

Thommy06  04.05.2014, 13:01
@OnkelMichele

Nun bleib mal sachlich, ich habe Dich definitiv nicht beleidigt sondern nur meine Meinung kundgetan.

Wenn Du die Bausparkasse nicht anrufen möchtest, so ist das Dein Problem. Wenn Du nicht mal den Tarif nennst den Du hast, ganz ehrlich, und hier wiederhole ich mich, wer so Dir HIER eine tatsächlich garantiert richtige Antwort geben ?

So steht´s auch in meiner AGB des BSQ Vertrages Tarif Q12: Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachge- kommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen. wenn ich einen uralt Vertrag habe, in den ich nur einige Jahre eingezahlt habe, aber keine Regelsparraten, sondern nur Sonderzahlungen geleistet habe, die aber in Summe höhere Aufwendungen waren als die Regelsparraten - darf die BSK mir den Vertrag kündigen? In den letzten Jahren sind ausschließlich die Zinsen eingegangen. Also weder Regel- noch Sonderzahlungen...

Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, fragst du dich ob du die Bonuszinsen verlierst wenn der Vertrag bereits voll ist. Also Bonus von bsp. 300€ und Bausparsumme von 20000€, da würde man bei 19900€ ansparsumme 200€ verlieren. Soweit ich weiß... Aber keine Garantie!

OnkelMichele 
Fragesteller
 04.05.2014, 11:55

Die Bausparsumme beträgt 16.000 Euro, angespart sind 12.000 Euro und die Bonuszinsen würden 3.000 Euro betragen.

Die Frage ist nun ob ich noch bis knapp unter 16.000 Euro weiter ansparen kann oder ob man die Bonuszinsen mit auf die Bausparsumme anrechnen muss. Sobald ich über die Bausparsumme anspare hat die Kasse das Recht den Vertrag zu kündigen.