Baulärm meines Nachbarn! Und ich mache Urlaub zu Hause! Was tun?

4 Antworten

Du musst den Baulärm ertragen, wenn das nicht eine dauerhafte Belastung über Monate ist.

Natürlich müssen die Ruhezeiten (Mittagsruhe und Nachtruhe) eingehalten werden, hierzu sind die Regelungen aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Bei uns gibt es zum Beispiel keine geregelte Mittagsruhe.

Informiere dich beim Ordnungsamt Deiner Stadt.

DerBeantworter 
Fragesteller
 24.06.2013, 14:45

Okay danke werde ich machen!!

Seehausen  24.06.2013, 16:31

Alles falsch.

Die Gemeinden können keine "Mittagsruhen" vorschreiben oder festsetzen! Und Du musst nicht jeden Baulärm ertragen! Und die Ordnungsämter sind nicht für Baulärm zuständig!

TETTET  25.06.2013, 10:24
@Seehausen

Die Gemeinden können keine "Mittagsruhen" vorschreiben oder festsetzen

Komisch, das hat meiner Gemeinde noch niemand gesagt. Die haben das einfach gemacht. Wie übrigens ewig viele andere Gemeinden in Deutschland auch.

DerBeantworter 
Fragesteller
 26.06.2013, 10:34
@Seehausen

@ Seehausen

hast du vielleicht eine Rechtsgrundlage für mich, mich gegen den Baulärm zu beschweren

Lärm ist immer ein Thema wenn er störende Ausmaße erreicht. Wird von Privatpersonen verursacht, spricht man u. a. von Nachbarschaftslärm. Das ist wichtig denn dafür gelten andere Regeln als wie für Lärm, der durch Gewerbe wie z. B. Gaststätten entsteht.

Grundsätzlich gilt, dass dein Nachbar auch bei Baumassnahmen die Ruhezeiten einzuhalten hat. Das heisst, dass in aller Regel in der Zeit vor 07.00 Uhr und ab 22.00 Uhr Ruhe herrschen muss. Ausserhalb dieser Zeit darf er im Freien keine Geräte mehr betreiben und in der Wohnung hat alles nach Zimmerlautlautstärke abzulaufen (Zimmerlautstärke bedeutet, dass außerhalb der Wohnung nichts mehr zu hören sein darf). Eine Ankündigung einer Baumassnahme (oder auch einer Party) ändert daran gar nichts, egal wann er diese Info gegeben hat.

Die einschlägigen Gesetze hast du schon zitiert, die genaue Ausführung und die Festlegung genauer Ruhezeiten (wie z. B. auch der Mittagszeit) findest du bei deinem zuständigen Ordnungsamt (Internet deiner Stadt/Kreis), bei Baumassnahmen ggf. auch beim Bauordnungsamt.

Ruhestörender Lärm muss nicht geduldet werden, eine Ankündigung ist kein Freibrief. Notfalls hilft der Anruf bei der Polizei, sollte dein Nachbar es allzu bunt treiben, vor allem ausserhalb der Ruhezeiten. Vor diesem Schritt soltest du aber auch erst das Gespräch suchen und ihn darauf hinweisen, dass er Belästigungen durch Lärm und Dreck im Rahmen halten muss.

Nachtruhe ist einzuhalten. Das ganze kann durch eine örtliche Satzung deiner Stadt / Gemeinde speziell noch mal geregelt sein. Dann fahr doch ein paar Tage weg, oder frag deinen Chef, ob du wieder arbeiten darfst, wenn dir die Decke auf den Kopf fällt.

DerBeantworter 
Fragesteller
 25.06.2013, 13:15

Ich fahr ja schon eine ganze Woche weg aber die restlichen zwei Wochen bin ich sehr wahrscheinlich zu Hause...

Ne Arbeit ist dann doch schlimmer als Baulärm!

Die Vorschriften der Immissionsschutzgesetze sind einzuhalten. Sie sehen aber keine "Mittagsruhe" vor und Samstag ist danach Werktag. Benachrichtigungspflichten bestehen nicht.

Baulärm ist kein "ruhestörender Lärm" im Sinne der Ordnungsgesetze.