Bauarbeiten ohne Vorankündigung angeblich Notfall?
Wie ich euch schon berichtet habe gab es bei mir einiges. Vor unserem Haus steht seit einiger Zeit ein Baugerüst, Baulärm und Bauarbeiten ohne Ende. Obwohl ich zur Zeit echt viel am PC lerne muss für die Uni. Der Vermieter hatte überhaupt nichts gesagt ich und alle anderen Mieter wurden von dem Arbeiten und dem Lärm eines morgens aus dem Bett geschmissen. Seit Wochen nun Arbeiten und immer noch keine Information! Ich habe nun nachgefragt und die Mitteilung erhalten, dass es sich angeblich um eine Notfallmaßnahme handeln würde. Der Putz sei marode und würde sich lösen. Es handelt sich nicht um eine Modernisierung sondern um Reparatur. Leider weiß ich nicht, ob Morgen auch wieder laute Arbeiten stattfinden oder nicht, wie lange es noch gehen könnte. Ich weiß jetzt nur (nach fragen meinerseits) ganz ungefähr was überhaupt repariert wird. Ich finde es schade, dass wir Mieter nicht informiert wurden. Auf der anderen Seite sollen wir den Lärm ertragen und kooperieren (jeden Tag klingeln die Handwerker wegen Strom, Wasser, etc. )Darf man den in einem solchen Fall Miete mindern und wenn ja in welcher Höhe. Mir geht der Lärm sehr auf die Nerven und ich kann mich nicht drauf einstellen.
5 Antworten
Ich finde es schade, dass wir Mieter nicht informiert wurden.
"Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, (...) ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich." § 555a II BGB.
Darf man den in einem solchen Fall Miete mindern und wenn ja in welcher Höhe.
Ja. Soweit der Gebrauch der Mietwohnung durch die Durchführung der Arbeiten zur Erhaltung der Mietsache erheblich beeinträchtigt ist, können Sie eine Mietminderung geltend machen. Da der Vermieter die Maßnahmen beauftragt hat, ist eine Mängelanzeige nicht notwendig. Sie sollten dem Vermieter aber unbedingt mitteilen, dass Sie von Ihrem Minderungsrecht Gebrauch machen und die Miete für die Dauer der erheblichen Beeinträchtigung unter Vorbehalt zahlen. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach dem Grad (Ausmaß und Dauer) der Beeinträchtigung durch die Arbeiten.
G imager761
Grundsätzlich ist bei Lärmbelästigung durch Baumaßnahmen am Haus eine Mietminderung möglich. In welcher Höhe das angemessen ist, kann niemand pauschal aus der Ferne beurteilen. Dazu solltest du dich mit dem Mieterverein in deinem Wohnort oder mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen.
Ab Beginn der Arbeiten (Gerüst und Lärm) darfst du bis zu deren Beendigung deine Bruttomiete um bis zu 50% mindern. Da der Bauherr dein Vermieter ist, hat er auch Kenntnis von dem gravierenden Mangel der Nutzbarkeit deiner Wohnung.
ich schrieb "bis" 50%!
Fürs Gerüst sind allemal 10% fällig, das Übrige jenach Ausmaß und Umfang. Es können also auch nur 40% in Summe sein.
Ein Notfall wird das sicher nicht sein, der Putz fällt nicht von heute auf morgen. Eine Baumassnahme muss innerhalb einer Frist von mind. ! 2 oder gar 3 Monate bekannt gemacht werden.
Es handelt sich nicht um eine Modernisierung sondern um Reparatur.
hier solltest du verdammt gut aufpassen; sollten die gar dicke fette Platten anbringen so ist das eine Modernisierung
Angeblich würde sich der Putz lösen und es würde Unfallgefahr bestehen... Wie bekomme ich die exakte Info, ob es Moderinsierung oder Reparaturmaßnahmen sind?
ganz einfach, den Bauarbeitern abschnittsweise mal einfach mal zusehen. Sollten die so dicke Dämmplatten anbringen ist das Modernisierung. Bei Reparatur muss 1 zu 1 getauscht werden.
Wenn Dich der Lärm so stört und Du für die Uni lernen willst, dann sitz doch einfach in die Uni und lerne dort.
Ob eine Mietminderung richtig ist, kann ich so nicht sagen.
Wenn Dich der Lärm so stört und Du für die Uni lernen willst, dann sitz doch einfach in die Uni und lerne dort.
... und das betrachtest du als guten Rat? Das ist im Volksmund eine Verarsche (ich bitte um Entschuldigung, aber ich weiß kein andres Wort dafür).
Ich wäre vorsichtig mit Zahlen, denn wir kennen nicht die genauen Umstände.