Bank will erneut Ausweis von mir sehen weil alte abgelaufen ist, dürfen die das verlangen?

9 Antworten

Hallo,

das mit dem aktuellen Ausweis kann mehrere Gründe haben.

Eine Kündigung wegen Nichtvorlage ist unwahrscheinlich. Aber klar wollen die wissen wer ihnen gegenüber auftritt.

Sehe es einmal von der Seite, sie haben die Hoffnung, dass Du Deine Finanzen wieder auf die Reihe bekommst und gehen davon aus, dass bei einer ggf. Zukünftigen Neukontoeröffnung (z. B. Sparkonto) dann keinen mehr vorlegen musst weil der ja schon vorliegt.

Ansonsten ist man als Kunde, bei dem mehr oder weniger häufig Pfändungen auf dem Konto bekommst zu den "Sehr teuer im Unterhalt und nicht Kostendeckenderertragskunden" oder besser Drauflegekunden gehörst sollte dir klar sein.

Sorge Dafür, dass dein Konto immer im Haben ist und es nicht zu Lastschriftrückgaben kommt, dann gibt es für die Bank auch keinen Grund zu kündigen.

Schöne Grüße

das mit dem Ausweis hat exakt einen Grund und dieser ist bei dir nicht zu finden.

Also eine unsinnige Antwort, sorry.

@Bogenschuetzin

Hallo Bogenschuetzin,

wenn der Kunde bereits legitimiert ist, dann muss er sich nach dem Gesetz nicht mehr legitimieren. Dein Kommentar ist demnach leider an den Haaren herbeigezogen.

Schöne Grüße

@BurgN
wenn der Kunde bereits legitimiert ist, dann muss er sich nach dem Gesetz nicht mehr legitimieren.

Richtig, ich habe nichts anderes behauptet. Der Kunde muss sich ausschließlich bei neuen Kontoeröffnungen neu legitimieren (siehe meine sinnfreie Konversation mit dem Holzstiel, der mir erklären will, dass eine fortlaufende Legitimation vorgeschrieben ist. Dem ist ja NICHT so, wie du ja auch richtig sagst).

Ich meinte damit, dass eine Bank nicht den Ausweis kopiert, um neue Geschäfte zu machen. Sie kopiert den Ausweis, WENN neue Geschäfte gemacht werden. Nicht um sich diese zu sichern. Und so habe ich deine Antwort verstanden. Habe ich sie missverstanden? Dann tut es mir natürlich leid.

@Bogenschuetzin

Vielleicht hätte ich mich auch besser ausdrücken können.

Um gegenwärtige Geschäfte abzusichern wäre ein Beispiel "Mitarbeiter kennt Kunden noch nicht und fragt, um nicht an den falschen Informationen weiter zu geben, nach dem Ausweis.

Ansonsten ist der Ausweis für zukünftige (neue) Geschäfte notwendig. Wenn der dann schon da ist, dann vereinfacht das diese.

Schöne Grüße

@BurgN

Ach ok, dann habe ich dich missverstanden :)

Schöne Grüße zurück, da hast du natürlich recht.

sie dürfen den ausweiß erneut verlangen. da dein alter ausweis abgelaufen ist und somit keine gültigkeit mehr hat.

Durch die Verschärfung des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung sind Banken dazu verpflichtet, sich Gewissheit über Deine Person zu verschaffen, eben durch Vorlage eines Ausweises und als Nachweis dass dieser vorlag auch einer Kopie von diesem.

Eventuell geht es auch darum, die Gültigkeit des Ausweises zu überprüfen.

Pfändungen sind heutzutage keine Seltenheit und sollten nicht Grund für eine Kündigung des Girokontos sein.

Die einzig vernünftige Antwort hier! DH!

Da der alte abgelaufen ist, ist es nur absolut logisch das die einen neuen, gültigen Ausweis sehen wollen. Das ist doch das normalste überhaupt.

Wenn du am Schalter Geld abheben möchtest, dann verlangt man ja meist auch einen aktuellen Ausweis.

Hast du keinen oder nur einen ungültigen, so kann man dir die Auszahlung verweigern. Und solange du deiner Bank keinen gültigen Ausweis vorlegst, können die dein Konto sperren. Sperren, nicht kündigen.

Denn du musst dich doch als Kontoinhaber legitimieren. Und das geht nur mit einem gültigen Personalausweis.

Du schreibst, die verlangen "erneut" eine Kopie deines Ausweis. Wann haben die das denn zuletzt verlangt? Vor 4 Jahren?

Das ist doch ok. Ich finde es verhältnismäßig, wenn die Bank aller 1,5 Jahre eine Ausweis Kopie fordert. Auch wenn das unüblich ist. Schließlich läuft ein Ausweis oft 10 Jahre lang.

Du hast ansonsten recht, dass Banken Kunden - die Pfändungen haben - nicht gerne sehen. Einfach weil diese Kunden nicht profitabel sind und man mit bearbeiten von Pfändungen immer Minus macht.

Denn das Bearbeiten von Pfändungen kostet Geld für die Banken. Gleichzeitig darf die Bank keine Gebühren für Pfändungen dem Kunden belasten. Also Minus Geschäft.

Jedoch hast du als Kunde mit vorhandenen Girokonto das Recht, dass dieses in ein Pfändungsschutzkonto ( P-Konto ) umgewandelt wird.

Ist das P-Konto aktiv, hast du monatlich einen Freibetrag von mindestens 1.045,04 € . Wenn du im Monat nur 800 € bekommst, dann können dir auch nur 800 € ausgezahlt werden. Logisch.

Mit Pfändung aber ohne P-Konto, kommst du nicht an dein Geld. Die Pfändung darf auch nicht älter als 4 Wochen sein, wenn du noch kein P-Konto hast.

Hast du noch kein P-Konto, dann beantrage dies schnellstmöglich. Es darf bei vorhandenem Girokonto nicht abgelehnt werden. Die Umwandlung darf nichts kosten und muss in 4 Banktagen ( Mo. - Fr. ) erledigt sein.

Das P-Konto darf auch nicht teurer als das reine Girokonto zuvor sein.

Wenn deine Bank wirklich nur eine Ausweis Kopie von dir fordert, weil der alte Ausweis abgelaufen ist und man vor 4 Jahren zuletzt eine Ausweis Kopie von dir forderte, dann ist das ein ganz normales, sinnvolles Verhalten der Bank.

Die Bank muss sicher gehen, dass du auch wirklich du bist! Sonst kann ja jeder kommen.

Eine lange Antwort mit wenig Aussagekraft zu den gestellten Fragen. Keine Bank sperrt die Konten, nur weil der Ausweis abgelaufen ist! Wenn der Kunde ordnungsgemäß legitimiert gewesen ist bei der Kontoeröffnung, ist das ausreichend. Für Neugeschäfte, gar keine Frage, muss ein gültiger Ausweis her. Das hängt einzig und allein mit der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz zusammen, nicht mehr, nicht weniger.

@Bogenschuetzin

Die wenige Aussagekraft ist natürlich total falsch. Nur weil DU mit ein bis zwei Sätzen aus meiner Antwort nicht zufrieden bist, ist es nicht so, dass diese gar keine Aussagekraft hat!

Vielmehr ist es so, das meine Antwort besser nicht sein könnte und die Bank sehr wohl ein Konto sperren kann. Eben weil sich ein Kontoinhaber - mangels gültigem Ausweisdokument - nicht bei dieser legitimieren kann/konnte!

@Holzstiel

Ein Kontoinhaber muss sich laut Paragr. 154 Abgabenordnung ordnugnsgemäß bei der Kontoeröffnung legitmieren. Eine weitere Legitimation im Verlauf der Geschäftsbeziehung ist nicht nötig. ES SEI DENN, es werden neue Konten eröffnet, Freistellungsaufträge eingerichtet etc. dann schon. Aber zum weiteren Verlauf, ohne neue Rechtsgeschäfte, ist es nicht zwingend erforderlich. Insofern ist die Bank auch nicht berechtigt, ein Konto zu sperren.

@Bogenschuetzin

Das sehe ich anders. Eine Bank ist vor allem NICHT berechtigt höhere Gebühren für ein P-Konto und allgemein Gebühren für Geldeingänge und Nicht-SEPA-Lastschriften zu verlangen!

Sehr viele Banken tun oder taten dies trotzdem!

@Holzstiel

Ich habe auch nicht gesagt, dass Banken höhere Gebühren nehmen, was reimst du dir denn da zusammen?!

Ich rede von einem GESETZ, welches die Legitimation regelt. Das mit den Gebühren steht doch hier jetzt in gar keinem Zusammenhang.

Das kannst du ruhig anders sehen, dennoch isses ein GESETZ

DU hast behauptet, dass Banken berechtigt sind, Konten zu sperren, wenn der Ausweis fehlt. sind sie aber nicht. Und wenn deine Bank das macht, läuft was falsch.

Klar kannst du verweigern. Aber ansonsten ist es ganz normal, wenn die bei abgelaufenem Ausweis einen neuen sehen wollen. War bei mir bei der Bank auch öfters mal der Fall obwohl ich keine Pfändung hatte sondern sogar immer eifrig gespart und Geld angelegt habe.....