Balkontür defekt - wer zahlt?


04.01.2020, 15:26

Die Tür ist sehr schwer - stabil mit geschnitztem Gitter - vom Schreiner hergestellt. Dieser arbeitet leider nicht mehr. Eine neue (Fabrik- Ware), wäre nicht sicherer.

8 Antworten

Da es sich bei einer Außentür nicht um eine "Schönheitsreparatur" handelt, ist der Eigentümer der Wohnung in der Pflicht. Wenn es dein Haus ist, zahlst du selbst, wohnst du zur Miete, zahlt dein Vermieter bzw. die Wohnungsgesellschaft.

Die Hausratversicherung hat damit gar nichts zu tun, da eine Außentür Bestandteil des Gebäudes ist.

... der Eigentümer von diesem Ding wird wohl müssen, wer sonst?

Ich kenne jedenfalls keine Versicherung, die entgegenfallende Türen bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist ja keine normale Tür. Scheiben werden ja auch bezahlt - so sie versichert sind!

@elke1941

.... nö, bei meiner jedenfalls nur Bruch.

Aber hier geht es doch gar nicht um Glas, hier geht es um die Beschläge, und da kann jeder Tischler helfen, so jedenfalls bei mir und in meinem Bestand.

Es geht aber ja gar nicht um eine Reparatur, es geht um eine Kostenübernahme, und nur das habe ich in meiner Antwort berücksichtigt.

Ich denke nicht, weil die Tür schon sehr alt ist.

Ich würde an deiner Stelle gleich eine neue Kaufen, da die auch noch sicherer ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

: Die Tür ist sehr hochwertig, handgemacht vom Schreiner mit Gitter im Landhausstil und sehr sehr stabil und schwer. Eine neue wäre sicher nicht sicherer.

@elke1941

Das stimmt, wenn sie Hand gemacht ist auf Keinen Fall austauschen!
So eine bekommt ihr nie wieder, wenn sie vom Schreiner ist, dann geh doch mal zu ihm und lass dir ein Angebot für die Reparatur machen.

@Ottokar814

Danke Ottokar814! Wie oben ergänzt : er ist in Rente!

@elke1941

Das habe ich leider nicht gesehen, aber ein anderer kann das bestimmt auch ;-)

Zahlt die Hausratversicherung die Reparatur?

Klares Nein.

Seid ihr Eigentümer? Dann zahlt ihr selber.

Seid ihr Mieter? Dann zahlt der Vermieter, falls ihr den Schaden nicht verursacht habt (das wird sicher keine "Kleinreparatur"). Wenn ihr den Schaden schuldhaft verursacht hat, zahlt eure Haftpflichtversicherung. Aber höchstens den Zeitwert, der bei nem so alten Teil nicht mehr so hoch sein wird. Die Differenz zahlt dann wieder der Vermieter. Darüber gibts evtl. Streit.

Eigentümer: Müsst ihr selbst zahlen

Mietsache: Bei Alterserscheinungen in dieser Art müsste das der Vermieter tragen, ihr habt sie ja nicht kaputt gemacht und es dürfte nachweisbar sein dass die Verankerung aufgrund Alterserscheinungen das zeitliche gesegnet hat