Bafög, Wohngeld und Untermietvertrag?

2 Antworten

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Wie von Rheinflip schon beantwortet, gibt es kein Problem bei der Untervermietung. Lediglich der Vermieter muss dem Vertrag in der Regel zustimmen.

Steuerlich sieht das für deinen Partner beispielhaft in etwa so aus:

Er untervermietet dir (mal angenommen) die Hälfte der Wohnung. Dafür kassiert er 50% der Miete. Diese Mieteinnahmen muss er in der Steuererklärung angeben. Allerdings führt er gleichzeitig auch seine Kosten auf - das sind für die Hälfte der Wohnung also wieder die Hälfte der gesamten Miete, die er an den Vermieter abführt. Wie du siehst, hebt sich das ganze gegenseitig auf und stellt für ihn lediglich einen "durchlaufenden Posten" ohne jeglichen Gewinn dar.

Kurzfazit: Obwohl er die Einnahmen in der Steuererklärung angeben muss, zahlt er keinen Cent Steuern darauf, weil er bei fairer Teilung der Miete keinen Gewinn erzielt.

Betabell 
Fragesteller
 21.09.2016, 22:15

Ah, dankeschön :) das heisst, dass er Künftig bei der Steuer nur noch die 50% der gesamten Miete angibt, also das was er auch wirklich bezahlt, trotz das er monatlich von mir eine Überweisung erhält?

Unser Vermieter ist einverstanden.

Betabell 
Fragesteller
 21.09.2016, 22:35
@Betabell

ach ne ich habe es jetzt geblickt, nach dem dritten mal lesen ^^ vielen dank für deine antwort!

Gib an,  das du 50% oder so der Miete zahlst. Dafür muss er keine Steuer zahlen.  

Betabell 
Fragesteller
 21.09.2016, 21:36

Das wollte ich ja auch, aber dann hätte er vor der Stuer ja ein Einkommen- meine Mietabgaben. Das bedeutet doch, dass das was ich vom Bafög Amt mehr bekomme, er durch die Steuer wieder abgezogen bekommt.

Rheinflip  21.09.2016, 21:41
@Betabell

Er hat kein Einkommen,  sondern ihr teilt euch die Miete.  Nur weil er weniger Mietanteil hat, ist das noch lange kein Einkommen.  Du kannst deinen Anteil  auch direkt  überweisen,  wenn der Vermieter mitspielt.