Müssen Auszubildene nach der Arbeit noch Post für das Büro wegbringen?

6 Antworten

Grunsdätzlich brauchst Du die Post außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nicht mitnehmen; wenn doch, dann ist das ein Dienstgang und daher Arbeitszeit (Überstunden) und muß vergütet werden bzw. kann entsprechend abgefeiert werden.

In diesem Fall wäre der Weg dann auch von der Berufsgenossenschaft abgesichert.

Wenn es außerhalb deiner Arbeitszeit ist, musst du im JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nachlesen bzw in deinem Lehrvertrag. Wenn in beiden gar nichts hilfreiches drinnen steht, dann setze dich lieber mal mit deiner/ m Chef/ in in Verbindung.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

LG Simon

Unabhängig ob es bezahlt wird oder nicht (was es müsste) bist du versichert, da dienstliche Verrichtung auf Weisung des Vorgesetzten. Machs halt einfach und gut.

Ich denke du brichst dir keinen Zacken aus der Krone. Ein Muss ist es nicht aber sterben wirst dadurch nicht. Macht sich ja auch vorm Arbeitgeber gut. 

Du musst es nicht machen, aber es schadet doch auch nicht oder?

Nein aber es ist ja eigentlich nicht meine Aufgabe das ich es JEDEN TAG machen muss ab und zu mal geht das aber nicht immer, vorallem wenn mir was auf dem weg dahin was passieren sollte wie zb ein Auto unfall, ist das nicht gerade cool!

@jakweline

Es zählt ja nicht mehr zur Arbeitszeit, also naja bespreche das doch mit deinem Chef und frag nach ob man sich da nicht abwechseln kann=)