Augenärztliches Gutachten erneuern?

4 Antworten

ich hab das nicht komplett gelesen... aber das ist quatsch... es steht in deinem führerschein ob du eine brille zum fahren benötigst oder nicht

das ist vollkommen unabhängig von deinem optiker. es wird mit einem sehtest festgelegt der pflicht ist für die beantragung des führerscheins. diesen test machst du einmal!

ich bin  brillenträger, ich hab ihn beim optiker (genaugenommen bei fielmann gemacht-ohne anzugeben dass ich brillenträger bin(bin sang und klanglos durchgefallen)- die wiederholung bei nem augenarzt hat mir volle fahrtauglichkeit ohne brille bescheinigt....

Ich würde mal persönlich hin gehen und genauer nach Harken! Ich bin mir NICHT sicher, aber ich denke mal... da dein Sehvermögen sich ändern kann, dass dies notwendig ist. Ich z. B.  Habe einen Geburtsfehler im Auge - ich muss nach 2 Jahren kein neues Gutachten einreichen. Meine Schwester wiederum bestand knapp den Sehtest - musste damals ein Gutachten machen und 2 Jahre danach wieder.

Geh persönlich hin und lass dich nicht abwimmeln!

Dass du ein Gutachten vorlegen musst liegt daran, dass du beim letzten Test selbst mit Brille den geforderten Visus von 0,7 nicht erreicht hast, oder anderweitige Auffälligkeiten bei der Stereopsis, der Augenbeweglichkeit, des Gesichtsfeldes, etc festgestellt wurden. Das hat weder etwas mit der eigentlichen Brillentragepflicht oder deinem Alter was zu tun. Der Optiker bescheinigt nur, ob du mit oder ohne Sehhilfe die definierten Anforderungen erfüllst oder nicht. Und wenn du diese trotz Brille nicht alle erfüllt hast, dann muss der Augenarzt über deine Fahrtauglichkeit entscheiden

Du hast schon das 01 für eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen? Oder für Kontaktlinsen?

Mögliche Varianten

01 Sehhilfe und/oder Augenschutz

wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille

Was ich glaube um was es sich handelt

Du hast »nur« das 01 als Vermerk stehen? Nun wollen sie aufgrund vom ärztlichen Gutachten überprüfen ob 01.01 eingetragen werden muss.

Würde dazu passen das du kein augenärztliches Gutachten sondern nur einen Sehtest damals eingereicht hast. Damit komme ich zum nächsten Punkt.

Was mir unklar ist

Erst schreibst du von einem augenärztlichen Gutachten, dann das du wieder zum Optiker gehen würdest.

Ein Optiker kann kein augenärztliches Gutachten ausstellen. Er kann lediglich den Sehtest bescheinigen.

Was hattest du denn nun abgegeben? Ein Gutachten oder das Ergebnis vom Sehtest bei einem Optiker?

Sunshine95 
Fragesteller
 29.09.2016, 23:21

Ich habe keine ahnung was ich damals beim Führerschein abgegeben habe. Aber ich wahr denke ich beim Optiker und habe das eingereicht. Da steht tatsächlich 01.
Jetzt vor ein paar Wochen habe ich nochmal ein Gutachten vom Optiker geschickt. Ich dachte das reicht und habe gelesen, dass ein Gutachten vom Arzt verdammt teuer ist (ich bin Studentin und kann mir sowas echt nicht leisten).
Aufjeden Fall wolen sie jetzt was vom Augenarzt. Verliere ich meinen Führerschein wenn ich das Ding nicht einreiche?

Gaskutscher  30.09.2016, 09:06
@Sunshine95

Ist für mich unverständlich wenn du schon die 01 drin hast und sie dennoch ein augenärztliches Gutachten einfordern. Fehler vom Amt? Dort nachhaken warum sie das jetzt wollen weil »steht doch schon drin«.

Das die Mühlen komisch mahlen konnte ich selbst feststellen -> war im Ausland, habe dort die Sehhilfe ausgetragen bekommen. Brille weg, bessere Sicht - welch Zufall :D - und dann die Rückkehr nach Deutschland.

Führerschein wiederbekommen -> 01 steht drin. »Wieso? War doch ausgetragen?« - »Nicht für uns, Sie müssen ein augenärztliches Gutachten vorlegen«.

Also die rund 100 Euro gelöhnt, noch mal knapp 25 Euro für einen neuen Führerschein ohne 01... Bürokratie in Deutschland eben...