Gleitsichtbrille bei Versicherung einreichen - reichen Optikerwerte?

3 Antworten

@Katja1971,

ich vermute einmal, dass Du entweder PKV-Versichert bist oder eine private Kranken-Zusatzversicherung hast, die für die Erstattung einer Sehhilfe auch ein ärztliches Attest benötigen.

Also dieses bitte bei dem Erstattungsantrag beifügen.

Der Optiker müsste, wenn seine Messung von dem Attest abweicht, dies auf seiner Rechnung vermerken.

Gruß Apolon

im Zweifel einfach bei der Versicherung anfragen, ob die verordnung vom arzt notwendig ist. viele versicherer verzichten inzwischen darauf. falls nicht, den arzt ansprechen, ob er evtl. die verordnung anpasst.

den arzt ansprechen, ob er evtl. die verordnung anpasst.

und dann ganz schnell laufen .... weils sonst schläge gibt

kein arzt ändert sein rezept aufgrund einer augenoptiker-refraktion

@DieNetteFee

die augenärzte hier am ort wissen ziemlich gut, was wir optiker können, und wenn ich eine verordnung mnöchte, dann schreibt der arzt sie so auf, wie ich es für meinen kunden für richtig halte. wenn dein augenarzt da auf so einem hohen ross sitzt, dann bittesehr. ich bin für partnerschaftliches arbeiten. Haben alles was davon.

Nein, die Verordnung ist erforderlich. Es ist aber durchaus normal, dass die genauen Werte gegenüber denen vom Augenarzt abweichen.

Meistens wird das auf der Verordnung auch so kenntlich gemacht.