Gleitsichtbrille bei Versicherung einreichen - reichen Optikerwerte?
Hallo und guten Tag,
meine Augenärztin hat mir eine Gleitsichtbrille verordnet. Ich hatte jahrelang die gleiche Fehlsichtigkeit (kurzsichtig) und nun hat sich die Fernsicht sogar verbessert, jedoch ist eine Fehlsichtigkeit im Nahbereich hinzugekommen.
Wir sind gut versichert, ich bin zum Optiker und habe mir eine Brille machen lassen. Der Optikermeister hat die Werte nachgemessen und (geringfügig?) abgeändert. Mit der Brille sehe ich jetzt echt super.
Wegen der Änderung frage ich mich, ob ich damit jetzt Scherereien mit der Versicherung bekomme. Eben weil ja nicht genau die Werte von der Verordnung verwendet wurden.
Kann ich auch "nur" die Optikersachen einreichen?
Viele Grüße Katja
3 Antworten
@Katja1971,
ich vermute einmal, dass Du entweder PKV-Versichert bist oder eine private Kranken-Zusatzversicherung hast, die für die Erstattung einer Sehhilfe auch ein ärztliches Attest benötigen.
Also dieses bitte bei dem Erstattungsantrag beifügen.
Der Optiker müsste, wenn seine Messung von dem Attest abweicht, dies auf seiner Rechnung vermerken.
Gruß Apolon
im Zweifel einfach bei der Versicherung anfragen, ob die verordnung vom arzt notwendig ist. viele versicherer verzichten inzwischen darauf. falls nicht, den arzt ansprechen, ob er evtl. die verordnung anpasst.
die augenärzte hier am ort wissen ziemlich gut, was wir optiker können, und wenn ich eine verordnung mnöchte, dann schreibt der arzt sie so auf, wie ich es für meinen kunden für richtig halte. wenn dein augenarzt da auf so einem hohen ross sitzt, dann bittesehr. ich bin für partnerschaftliches arbeiten. Haben alles was davon.
Nein, die Verordnung ist erforderlich. Es ist aber durchaus normal, dass die genauen Werte gegenüber denen vom Augenarzt abweichen.
Meistens wird das auf der Verordnung auch so kenntlich gemacht.
und dann ganz schnell laufen .... weils sonst schläge gibt
kein arzt ändert sein rezept aufgrund einer augenoptiker-refraktion