Aufhebungsvertrag-Betrieb weigert sich?

4 Antworten

Der Ausbildungsbetrieb kann nicht zu einem Aufhebungsvertrag genötigt werden.Aufhebungsvertrag bedeutet ja im gegenseitigem Einvernehmen und das wird nicht der Fall sein.
Jetzt bleibt nur der Weg über einen Abbruch also eine Kündigung.

Ja, ein Aufhebungsvertrag wird immer im gegenseitigen Einverständnis geschlossen. Wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist, kann er den Aufhebungsvertrag verweigern. Dann bleibt nur noch die Kündigung.

Der Aufhebungsvertrag verlangt beiderseitiges Einverständnis. Natürlich könnte die Firma das auch unterzeichnen, allerdings wäre sie in einer schwierigen Sitution, da Azubis besondere Rechte genießen. Deine Freundin könnte selbst kündigen, wenn sie einen Vertrag bei der neuen Firma hätte. Vielleicht wäre ihr alter Betrieb auch mit einer fristlosen Kündigung einverstanden, wenn sie darauf verweiset, dass sie sowieso nicht mehr kommen würde. Sie solte unbedingt darauf achten, dass ihr Berichtsheft lückenlos geführt ist und auch vom Betrieb unterschrieben.

Warun sucht Sie sich nicht einfach ein Zimmer in einer WG in der alten Gegend?