Asbest auf meiner Baustelle, muss ich da arbeiten?

4 Antworten

Die erste Frage ist natürlich, ob wirklich ein dringender Verdacht besteht, dass Asbest in irgendeiner Form verarbeitet wurde. Ist dem so bzw. gibt es konkrete Anhaltspunkte muss dein Chef sofort ein Fachmann hinzuziehen. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, da Asbest nachgewiesenermaßen hoch gesundheitsgefährlich ist. Im Zweifel wirst du die Arbeit verweigern können und dennoch den vollen Lohnanspruch haben. In jedem Fall geht dein Chef das Risiko ein sich schadensersatzpflichtig zu machen. Von daher ist es zwingend erforderlich, dass hier eine ordnungsgemäße Untersuchung durchgeführt wird, ob Asbest vorhanden ist, in welchem Umfang und wie dieser so beseitigt werden kann, dass kein Schaden für Mitarbeiter und andere entsteht.

sagte ich doch schon. nur net so kurz :-)

Saustarke Frage! Bin gespannt ob sich hier ein Arbeitsrechtler findet, der eine vernünftige Auskunft geben kann. Das würde mich auch interessieren.

Also als Laie würde ich mal meinen, dass dein Chef dich gewiss nötigen kann, deine Arbeiten auszuführen, aber er wäre auch verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass unter diesen Bedingungen sämtliche Schutzvorkehrungen getroffen werden.

Asbest ist auch heute noch an zahllosen Orten zu finden und in einigen Ländern wird das immer noch verarbeitet, wegen der vielen Vorteile. In Deutschland gibt es sehr strenge Regelungen im Umgang mit Asbesthaltigen Materialien.

Wenn in dieser Bude tatsächlich Asbest in den Wänden und Böden steckt und der Eigentümer fleißig Staub produziert, würde ich definitiv NICHT ohne entsprechende Schutzausrüstung arbeiten wollen. Und ich würde das durchsetzen, zur Not meine Arbeit verweigern. Habe ich alles schon gebracht.

Es reicht schon winzigste und geringste Partikel Asbest einzuatmen. Teilweise kann man auch noch Jahrzehnte später schwer und tödlich daran erkranken. Muss man sich so etwas geben nur um seinem Chef zu gefallen? Ich denke nicht.

Anbei würde ich sogar noch prüfen, inwieweit der Eigentümer nicht sogar gesetzwidrig handelt und rechtlich belangt werden kann. Es gelten eben wie gesagt strenge rechtliche Auflagen über den Umgang und die Entsorgung von Asbesthaltigen Materialien.

Erstens: wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen  getroffen und die PSA  (Atemschutz, Ganzkörperschutz) zur Verfügung gestellt und  getragen werden, ist rechtlich auch ohne Fachkenntnisse zum Thema Asbest nichts gegen die Arbeit einzuwenden.

Zweitens: Ja, dein Chef trägt wie in jedem Auftragsfall die Verantwortung für seine MA. Wenn er den Auftrag annimmt muß er seiner Sorgfalts und Fürsorgepflicht noch nachkommen, indem er sichergeht, das seinen MA hier nichts passieren kann.

Sollte etwas schiefgehen oder sich später Krankheiten und/oder körperliche Einschränkungen ergeben, die direkt auf diesen Einsatz zurückzuführen sind, so gilt das entweder als Arbeitsunfall und die BG kümmert sich rührend um euch, oder um eine Pflichtverletzung seitens deines AG. Dann darf er zahlen bis er in die Kiste hüpft. Insolvenzen u.ä. sind hier uninteressant.

gesundheitliche Risiken:

http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest#textpart-1

bitteschön ;-)

Es gibt hier zwei Möglichkeiten:

1. Die Baustelle wurde fachgerecht von Staub und Schutt gereinigt. Fachgerecht heisst, so wie das für den Fall einer Asbestbelastung vorgeschrieben ist. (Gründliche Entfernung des Staubes, natürlich mit der erforderlichen Schutzausrüstung.) Wenn das gemacht wurde, dann bestehen keine Bedenken, bzw. gesundheitliche Risiken, dass man hier Rohre einbauen kann. Dann kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass man da arbeitet. Der Auftraggeber kann das Reinigen ggf. als Laie selber machen, ohne zertifizierte Asbestfirma, aber das Ergebnis muss fachgerecht sein.

2. Wenn keine umfassende Reinigung (so wie für asbesthaltige Baustellen nach DIN, Berufsgenossenschaft, etc. vgl. http://www.dguv.de/ifa/fachinfos/asbest-an-arbeitsplaetzen/vorschriften-und-regelwerk/index.jsp   vorgeschrieben) gemacht wurde, dann kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer in dem Bau Rohre verlegt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Baustelle zwar gereinigt wurde, aber beim Verlegen der Rohre asbesthaltiges Material bearbeitet werden muss, z.B. Abschlagen von Mauerresten oder Bohren, etc.)  Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass ein Arbeitnehmer ohne geeignete Ausbildung und ohne geeignete Schutzausrüstung asbesthaltiges Material bearbeitet! Soweit ich weiss, braucht der Arbeitgeber in diesem Falle selber eine Zulassung als Fachfirma, die Asbest bearbeiten darf.