Arbeitsunfall und der Arbeitgeber streitet es ab?

3 Antworten

Hallo,

eine Meldung an die BG erfolgt auch ärztlicherseits, wenn du im Krankenhaus oder beim niedergelassenen D-Arzt angegeben hast, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

Bei größeren Unfällen fordert die BG bei deinem Arbeitgeber eine Unfallanzeige an. Auch dich schreibt man sicher an. Wenn du Zeugen hast, ist alles gut. Diese kannst du der BG im Zweifelsfall ja nennen, damit sie den Arbeitsunfall bezeugen.

Die Kosten für die Behandlung werden entweder mit der BG oder mit deiner Krankenkasse abgerechnet. Von dir fordert niemand etwas zurück. Sollte sich der Kostenträger doch mal ändern, erstatten diese sich gegenseitig die bereits erbrachten Leistungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die BG wird sich mit der KK auseinandersetzen wer das bezahlt. Du ganz bestimmt nicht.

Relevant ist das ganze sowieso erst dann, wenn du länger krank bist, nicht mehr richtig arbeiten kannst oder Folgeschäden auftreten.

ct51286 
Fragesteller
 28.04.2022, 16:25

Ah ok vielen Dank für die schnelle Antwort

Na ja, gibt bestimmt auch bei euch eine Anweisung, dass Arbeitsunfälle sofort zu melden sind.

Unabhängig davon würde ich es zumindest dem AG schriftlich mitteilen, was , wann, wer, Zeugen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, diesen involvieren.

Du musst ohnehin zu einem Arzt der von der BG zugelassenen ist, wenn es behandlungsbedürftig ist.

Auf (Arzt) Kosten bleibst du nicht sitzen, die bezahlt entweder die KK oder die BG.

Interessant wäre das Thema bei bleibenden Schäden oder einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit.