Arbeitsunfall und der Arbeitgeber streitet es ab?
Hallo zusammen
Ich hatte einen Arbeitsunfall habe ihn am nächsten Tag gemeldet und mein Arbeitgeber ist der Meinung es sei in meiner Privatzeit passiert.
Arbeitskollegen haben es ja gesehen wie der Unfall passiert ist nun weiss ich nicht wie's weiter geht. Stellt die BG mir die Kosten in Rechnung oder wie läuft das hat das Problem jemand schon einmal gehabt oder kennt sich aus. Laut dem was ich im Internet so gefunden habe bin ich im Recht und auf der sicheren Seite aber im Internet seht ja vieles
Ich habe nicht vor das einfach so hinzunehmen und auch keine Angst davor das ich gekündigt werde
3 Antworten
Hallo,
eine Meldung an die BG erfolgt auch ärztlicherseits, wenn du im Krankenhaus oder beim niedergelassenen D-Arzt angegeben hast, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Bei größeren Unfällen fordert die BG bei deinem Arbeitgeber eine Unfallanzeige an. Auch dich schreibt man sicher an. Wenn du Zeugen hast, ist alles gut. Diese kannst du der BG im Zweifelsfall ja nennen, damit sie den Arbeitsunfall bezeugen.
Die Kosten für die Behandlung werden entweder mit der BG oder mit deiner Krankenkasse abgerechnet. Von dir fordert niemand etwas zurück. Sollte sich der Kostenträger doch mal ändern, erstatten diese sich gegenseitig die bereits erbrachten Leistungen.
Die BG wird sich mit der KK auseinandersetzen wer das bezahlt. Du ganz bestimmt nicht.
Relevant ist das ganze sowieso erst dann, wenn du länger krank bist, nicht mehr richtig arbeiten kannst oder Folgeschäden auftreten.
Ah ok vielen Dank für die schnelle Antwort
Na ja, gibt bestimmt auch bei euch eine Anweisung, dass Arbeitsunfälle sofort zu melden sind.
Unabhängig davon würde ich es zumindest dem AG schriftlich mitteilen, was , wann, wer, Zeugen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, diesen involvieren.
Du musst ohnehin zu einem Arzt der von der BG zugelassenen ist, wenn es behandlungsbedürftig ist.
Auf (Arzt) Kosten bleibst du nicht sitzen, die bezahlt entweder die KK oder die BG.
Interessant wäre das Thema bei bleibenden Schäden oder einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit.