Arbeitgeber hat Unfallanzeige "vergessen"

4 Antworten

Es spricht nichts dagegen den Unfall aus dem Jahre 2012 selbst der BG zu melden. Der Arbeitgeber hat zwar die Pflicht jeden Unfall zu melden der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen hervorruft, das hindert aber niemanden daran selbst bei der BG nachzuhaken ob der Unfall dort auch bekannt ist.

Es ist Zeit das Ruder selbst in die Hand zu nehmen. Melde den Unfall aus 2012 der für den Unfallbetrieb zuständigen BG (es ist egal ob die Firma noch pleite ist oder nicht).

Jetzt zu den Unfallfolgen. Es gibt einen Unfall aus dem Jahre 2010, für den ist die damalige BG zuständig und daran ändert sich auch nichts. Das der Unfall aus 2012 wieder die Hand trifft ist blöd - für dich und die BG. Letztere hat jetzt das Problem die Folgen des ersten Unfalls gegen die Folgen des zweiten abzugrenzen. Nur wenn die Folgen des ersten Unfalls die Art und Schwere der Folgen des zweiten Unfalls mitbeeinflusst haben oder sogar am Unfall selbst beteiligt waren sind die Folgen des zweiten Unfalls auf die des ersten zurückzuführen.

Dann ist die erste BG für die kompletten Unfallfolgen zuständig - der zweite wäre als Folgeunfall oder Folge des ersten Unfall zu werten.

Es gibt aber noch mehr Varianten. Der zweite Unfall ist ein eigenständiger Arbeitsunfall. Allerdings verschlimmern die Folgen dieses Unfalls die Folgen des ersten Unfalls, es entsteht ein Zustand der "Verschlimmerung bestehender Leiden" heisst und der versicherungstechnisch dem zweiten Unfall angelastet wird, aber nur was den Verschlimmerungsanteil angeht.

Das ist alles mehr als kompliziert und hilft dir im Augenblick auch nicht wirklich weiter. Wichtig ist das die erste BG solange für die Behandlung und Entschädigung zuständig ist bis sie feststellt das die jetzigen Verletzungen nicht mehr auf die Folgen des Unfalles aus dem Jahre 2010 zurückzuführen sind. Das damit verbundene Ende der Verletztengeldzahlung und den Übergang zum Krankengeld müssen sie dir schriftlich mitteilen. Die zweite BG muss prüfen ob 2012 ein Arbeitsunfall vorgelegen hat. Dazu gib der BG gleich die Adresse/Telefonnummer des Ex-Arbeitgebers mit auf den Weg damit dieser auch nach der Pleite angeschrieben/kontaktiert werden kann. Dann kann er deine Behauptungen was den Unfall angeht auch untermauern. Dumm nur das bereits mehr als 2 Jahre ins Land gegangen sind und ein Verfahren wie oben beschrieben seine Zeit dauert. Wenn ich das zeitlich hochrechne (Unfall Ende 2012, jetzt Juni 2014) steht bald die Aussteuerung nach 78 Wochen vor der Tür. Auch darüber solltest du mit beiden BGen reden.

4 jahre später fällt dir das auf?

normalerweise hättest du dich selbst drum kümmern müssen, wenn du merkst, dass der AG nix tut.. eigentlich wendet sich die BG aber auch immer an den AG und fragt nach-- i-wie seltsam, die geschichte...

klar fällt mir das erst jetzt auf! bis jetzt hat ja die BG gezahlt, die BG von 2010!!!!! aber jetzt versucht die BG das auf die ANDERE BG (von 2012) abzudrücken. Und heute habe ich erfahren, dass mein damaliger AG die unfallmeldung vergessen hat

Im Grunde kann es Dir egal sein, von welcher BG Du etwaige Leistungen bekommst. Wenn es um einen Nachweis über den Unfall geht, ist natürlich die Unfallanzeige die erste Wahl. Wenn die nicht gemacht wurde (warum auch immer) muss der in der Sache behandelnde Arzt ran. Die Sache kann schwierig und langfristig werden. Das der Arbeitgeber die Unfallanzeige "vergessen" hat....

Naja. Das war wohl Absicht. Jeder Arbeitsunfall wirkt sich negativ auf die Höhe der Beiträge aus, die der Arbeitgeber zu entrichten hat.

warum hat die BG 2010 denn gezahlt wenn das nicht als Arbeitsunfall anerkannt war?

die bg von 2010, die JETZT noch im Boot ist, zahlt doch!!!! es geht um die ANDERE BG von 2012 (der andere Unfall), der nicht gemeldet wurde.