Arbeitsfehler korrigieren, zählt nicht als Arbeitszeit?

3 Antworten

Nun.. Ich entnehme dem Ganzen, dass es eindeutige Arbeitsanweisungen gab, an die sich das Personal nicht gehalten hat und dadurch dem AG ein enormer Schaden entstanden ist. Die Alternative zur unentgeltlichen Korrektur wäre auch - in einem offensichtlich besonders schweren Fall und einen Schaden von 5000Euro sehe ich als solchen an - eine fristlose Kündigung.

BMWR6er 
Fragesteller
 07.11.2014, 13:57

Dann wären aber 150 Mitarbeite rgekündigt worden und die Firma geschlossen.

Vienna1000  07.11.2014, 14:00
@BMWR6er

Müssen nicht alle gekündigt werden. Nur die, die sich dann auch noch verweigern zur Schadensminderung beizutragen und mit irgendeinem Recht ankommen möchten.

Vienna1000  07.11.2014, 14:10
@Vienna1000

... was übrigens bei einer Firma mit 150 Mitarbeitern Sache des Betriebsrats sein sollte.

BMWR6er 
Fragesteller
 07.11.2014, 14:17
@Vienna1000

gibts nicht

Vienna1000  07.11.2014, 14:20
@BMWR6er

Gründen!

PeterSchu  07.11.2014, 19:52
@Vienna1000

"Müssen nicht alle gekündigt werden. Nur die, die sich dann auch noch verweigern zur Schadensminderung beizutragen und mit irgendeinem Recht ankommen möchten."

Na da würde mich aber mal interessieren, ob so eine Kündigung vorm Arbeitgericht bestehen bliebe. Ich denke, der Betrieb käme damit nicht durch.

Vienna1000  08.11.2014, 02:34
@PeterSchu

Hier würden dann mehrere § von verschiedenen Rechtslagen zusammentreffen. Die Hauptfrage wäre, ob der Bedienstete überhaupt noch ein persönliches Interesse an seinem Arbeitsplatz hat. Alles andere wird "in die Hose gehen"... Im Endeffekt gehts darum, dass 10-12 Stunden "reguläre" Arbeitszeit schon kollidieren und weitere Arbeiten dann garantiert nicht mehr zu rechtfertigen sind.

In dem Moment wo du durch deinen Arbeitgeber aufgefordert wirst Dinge zu korrigieren die arbeitsrelevant notwendig sind und während der Arbeit genutzt werden, ist das Arbeitszeit und nicht während deiner Freizeit zu erledigen. Da will sich jemand mehr Arbeitszeit im Callcenter ermogeln und den Arbeitnehmern das was zeitaufwändig ist als "Hausarbeit" aufhalsen. Netter Versuch aber mit Sicherheit nicht erlaubt!

PeterSchu  07.11.2014, 19:50

Und schon die Idee, eine "Strafe" von 5000 Euro auszusprechen, ist ziemlch kreativ. Auch hier würde ich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage das beruhen soll.