Anzeige wegen diebstahl trotz Vollmacht?
Hallo Leute; undzwar kenne ich jemanden der seinem bekannten für sein Konto eine Vollmacht gegeben hat damit er Geld abheben kann (ein bisschen) (waren Brüder) und der Bruder hat nicht nur ein bisschen abgehoben er hat das GANZE Geld genommen. Es sind Jahre vergangen und er rückt mit dem Geld nicht raus. Ist da rechtlich noch was zu machen?
3 Antworten
Wenn die Vollmacht nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt war, ist die Bank außen vor.
Ob er seinen Bruder wegen Diebstahls/Unterschlagung anzeigen will, ist seine Sache. Sein Geld bekommt er grundsätzlich höchstens über einen Zivilprozess zurück. Damit hat der Staat nichts zu tun.
Dabei stellt sich die Frage, ob das ganze nicht längst verjährt ist
Da ist nichts zu machen, denn eine Vollmacht bevollmächtigt ihn soviel Geld abzuheben wie er möchte. Das wird schwierig als Diebstahl zu werten.
Wie viele Jahre sind vergangen?
Eine Vollmacht befugt den anderen, das Geld abzuheben. Sie stellt aber keine implizite Schenkung dar. Wenn der andere sich des Geldes bemächtigt, ohne dass er eine schlüssige Rechtfertigung dafür vorbringen kann, dann kann ich mir schon vorstellen, dass das Geld rückforderbar ist.
Ich würde die Frage mal im kostenlosen Forum auf 123recht.net stellen. Da laufen Anwälte rum, die das fachlich genauer beurteilen können.
Bei Diebstahl gilt eine Verjährung von 5 Jahren, somit ist rechtlich gesehen nichts mehr zumachen.
Ist 2010 passiert und da es so was wie ein sparkonto war Hat er es erst 2016 erfahren, jetzt möchte er natürlich das Geld zurück da kommt man natürlich nicht direkt zur Anzeige ist da aber jetzt was zu machen strafrechtlich gesehen?