Geld abheben - Kann man angezeigt werden trotz einer Vollmacht

6 Antworten

Ich denke, daß Deine Schwester da schlechte Karten hat, weil sie Eurer Mutter eine Vollmacht erteilt hat.

Moralisch möchte ich über das Vorgehen der Mutter hier nichts schreiben, weil das einen Grund zur Beanstandung geben würde... :-(

Ich denke, daß Deine Schwester da schlechte Karten hat, weil sie Eurer Mutter eine Vollmacht erteilt hat.

Das denke ich nicht. Auch eine Vollmacht ist kein Freibrief, über das Vermögen eines anderen nach belieben zu verfügen.

Es kommt darauf an was in der Vollmacht steht, wenn sie eine Dauervollmacht hat, dann kann die Mutter schon Geld abheben von dem Konto und macht sich nicht strafbar.

Deine Schwester muss sofort die Generalvollmacht deiner Mutter bei der Bank entziehen, dann kann die Mutter kein Geld mehr abheben.

Die Vollmachten sind ja bei den Banken hinterlegt und koennen jederzeit wieder entzogen werden.

Ob das von deiner Mutter moralisch in Ordnung ist und war das ist dann eine ganz andere Sache.

Kommt vermutlich drauf an, was genau in der Vollmacht steht, auf jeden Fall ist eine Vollmacht nicht der Freibrief dafür sich zu bereichern, die Vollmachten gelten in der Regel nur dafür im Sinne und Auftrag des Kontoinhabers entsprechende Überweisungen zu tätigen, oder für ihn Geld abzuholen.

Da würde ich eher Zivilrecht sehen. Die Schwester kann den Betrag einfach zurück fordern. Wenn das nicht funktioniert, soll sie klagen. Strafrecht hilft da nicht weiter!

Wenn sich die Mutter in irgendeiner Weist am Konto bedient ist, die nicht durch die Vollmacht abgedeckt ist, macht sie sich strafbar.