Anzeige stalking, wie schlimm?

1 Antwort

Lass Dich am besten von einem Anwalt beraten. Vielleicht kann Dir auch die Rechtsberatungsstelle in Deinem zuständigen Amtsgericht Informationen liefern.

Wenn Du gegen ein gerichtlich festgesetztes Kontaktverbot verstoßen hast, bekommst Du ohnehin Post vom Staatsanwalt.

Hast Du "nur" gegen ein von ihr ausgesprochenes Verbot verstoßen und sie zeigt Dich an, kommt wahrscheinlich §238 StGB (Nachstellung) zur Anwendung.
https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

verreisterNutzer  14.02.2022, 08:48

Naja es war eine on off geschichte, generell kompliziert, ich lande jetzt nicht deswegen im Gefängnis oder?

Gerichtlich kam nichts, "nur" von ihr.

Schlappentiger  14.02.2022, 15:06
@verreisterNutzer

Solange sie nicht zur Polizei geht und dich anzeigt, kommt auch nichts vom Gericht. Zeigt sie dich an, kann es gerichtlich verfolgt werden.