Anmeldung Marken- und Patentamt zurückziehen Kosten

2 Antworten

Nach § 39 Abs. 1 MarkG ist die Anmeldung "jederzeit" zurücknehmbar. Soweit ich das in der Gebührentabelle und auf der Website des DPMA sehe entstehen nur bei Rückzahlung der Gebühren Kosten in Höhe von 10€, nicht jedoch bei der Rücknahme der Anmeldung.

fungalore 
Fragesteller
 08.02.2014, 18:01

Ah, super vielen Dank! Dann bin ich ja beruhigt. Ich hatte zwar die Gebühren für Löschungen gesehen, aber das gilt nur für bereits eingetragene Marken. Einen schönen Abend noch.

Klar, Du kannst Deine Markenanmeldung aktiv zurückziehen wenn Du nicht warten möchtest. Willst Du damit eine Veröffentlichung der Anmeldung verhindern? Dann musst Du jedoch ziemlich schnell handeln, denn die Veröffentlichung der Anmeldung gemäss §23 MarkenV erfolgt unabhängig von einer Gebührenzahlung.

Andernfalls kannst Du einfach zuwarten bis die Anmeldung wegen Nichtzahlung der Gebühr als zurückgenommen gilt.

fungalore 
Fragesteller
 11.02.2014, 12:47

Die Anmeldung wurde schon veröffentlicht und es sind Kanzleien auf mich zu gekommen um mich rechtlich abzumahnen. Damit das Spiel nicht noch weiter geht, wollte ich die Anmeldung so schnell wie möglich löschen und stoppen. Ich habe es jetzt auch schon gemacht. Vielen Dank für eure Hilfe.