Anforderungen an Wohnraum im Kellergeschoß in Bayern

3 Antworten

Nach der Landesbauordnung sind Aufenthaltsräume im Kellergeschoss unzulässig. Die angegeben Maße sind ebenfalls nicht zulässig. Die gesetzlichen Anforderungen an Raumhöhen, Fenstergrößen, Mindestgrundflächen etc, für Aufenthaltsräume findest Du ebenfalls in der Bayerischen Bauordnung genau beschrieben: Die BayBO findest Du kostenlos im Internet (Googeln!!)

Nein, auf gar keinen Fall. Mindesthöhe 2,30meter, Lichteinfall und Fluchtweg nicht vorhanden.