Als Student mehr als 450 Euro verdienen, Folgen?

3 Antworten

Hallo Giovinco,

ich gehe mal davon aus, dass du zur Zeit über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bist.

Mit Erhöhung deines Einkommens musst du dich dann als Werksstudent selbst Krankenversicherung und zwar in der Krankenversicherung der Studenten (GKV) mit einem mtl. Beitrag von ca. 90 €.

Du darfst dann max. 20 Stunden die Woche arbeiten. Die Einkommenshöhe ist dann völlig egal.

Für deinen Job fällt dann noch die Lohnsteuer, wie auch die Rentenversicherungsbeiträge an.

Unter Umständen bekommst du einen Teil der Lohnsteuer zurückerstattet nach deiner eingereichten Einkommenssteuererklärung im Folgejahr.

Gruß Apolon

Giovinco 
Fragesteller
 13.09.2017, 22:28

Vielen lieben Dank für Deine Hilfe ! Ist es also erlaubt, ein Praktikum (während des Semesters) zu absolvieren und zusätzlich 20 Stunden pro Woche als Werksstudent zu arbeiten ?

Liebe Grüße 

Giovinco

Hi lieber Giovinco,

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps hierzu findest du in studis-online.de unter Geld+BAföG -> Studienfinazierung -> Jobben, 450 €

bzw. in dem Link hier: www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

Gruß siola55

siola55  11.09.2017, 13:41

Außerdem meinten meine Eltern, dass ich aktuell auf ihrer
Lohnsteuerkarte eingetragen sei und sie deswegen mehr Netto
herausbekommen. Würde das bei einem höheren Verdienst wegfallen?

Ein Eintrag bei der Lohnsteuer wirkst sich nur minimal auf den Soli- und evtl. Kirchensteuerabzug aus, falls überhaupt abgezogen wird!
Auf die Höhe der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer hat dies schon längst keine Auswirkungen mehr ;-)

Giovinco 
Fragesteller
 13.09.2017, 22:38

Perfekt, vielen lieben Dank für Deine Hilfe ! :)

Es gibt keinen Steuerfreibetrag für Studenten. Die 8.820,- € sind der Grundfreibetrag bezogen auf das zu versteuernde Einkommen, die jedem Ledigen zustehen.

Um was für eine "Art" Job handelt es sich dann ? (Jetzt habe ich einen Minijob, was für eine Jobart ist es dann?)

Werkstudententätigkeit, wenn nicht mehr als 20 Wochenstunden außerhalb der vorlesungsfreien Zeit.

Muss ich das Geld zuerst versteuern und bekomme es nach Abgabe meiner Steuererklärung zurück ?

Wenn du mehr als 1.006,- € im Monat Brutto verdienst, werden Steuern abgezogen (Kl. I). Zu viel gezahlte Steuern werden erstattet, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst.

Ist das so problemlos möglich ?

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Der Lohnsteuerabzug erfolgt aber so als würde der Monatsverdienst ganzjährig erzielt.

Dann ist das ganze ja nicht mehr zulässig, oder?

Du kannst innerhalb der vorlesungsfreien Zeit Vollzeit arbeiten, das ist vollkommen unschädlich. Nur wenn ein Job mehr als 450,- € bringt, darf er nicht als Minijob abgerechnet werden, es sei denn die Überschreitung war unvorhergesehen.

Bei einem Verdienst über 450 Euro muss ich mich ja alleine versichern, richtig?

Yep, KVdS. Kostet ca. 90,- € im Monat.

Kindergeld bekommen meine Eltern aber weiterhin gezahlt, oder?

So lange du studierst und bis zum 25. Geburtstag oder Studiumsende.

Würde das bei einem höheren Verdienst wegfallen?

Kinderfreibetrag analog zum Kindergeld.

Giovinco 
Fragesteller
 13.09.2017, 22:36

Du kannst innerhalb der vorlesungsfreien Zeit Vollzeit arbeiten, das ist vollkommen unschädlich. Nur wenn ein Job mehr als 450,- € bringt, darf er nicht als Minijob abgerechnet werden, es sei denn die Überschreitung war unvorhergesehen.


Danke für Deine Hilfe ! :) Für meinen jetzigen Minijob kann ich von Zuhause aus arbeiten und will das ja in eine Werkstudentenstelle umwandeln, sodass ich mehr als 450 Euro verdienen kann. Dann existiert ja noch die 20 Stunden Regel, sprich darf während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Meines Wissens nach ist es aber bei einem Praktikum ja so, dass dafür diese Regel nicht gilt, da ein Praktikum ja als essentiell für das Studium angesehen wird. Sprich meine Arbeitszeit beim Praktikum zählt nicht zu den 20 Stunden Arbeit pro Woche. Darf ich also noch zusätzlich, neben einem Praktikum, meiner Werkstudentenstelle nachgehen und dort bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten ?

kevin1905  13.09.2017, 22:46
@Giovinco

Kommt drauf an.

Freiwilliges oder Pflichtpraktikum?

Giovinco 
Fragesteller
 17.09.2017, 23:04
@kevin1905

Habe jetzt an ein freiwilliges Praktikum gedacht, muss aber vom Studium aus auch Pflichtpraktika durchführen, sprich wenn es da rechtlich einen Unterschied gibt, würde mich beides interessieren :)