Als schwerbehinderter Mensch bei der Bundeswehr, geht das?

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Hallo Treffi1980,

Sie schreiben:

Als schwerbehinderter Mensch bei der Bundeswehr, geht das?<

Antwort:

Unter folgendem Link der Bundeswehr finden Sie nähere Infos zu Ihren Fragen:

https://ziv.bundeswehr-karriere.de/portal/a/zivkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9qsyy7MSioszUolS94tSisszkVL20xEL9gmxHRQB1ozm8/

Auszug:

Ich bin schwerbehindert. Kann ich trotzdem bei der Bundeswehrverwaltung eingestellt werden?

Ja, alle schwerbehinderten Bewerber werden nach den gesetzlichen Vorschriften zum Auswahlverfahren eingeladen. Bei gleicher Eignung und Leistung gegenüber anderen Bewerbern werden sie bevorzugt eingestellt.

geht das überhaupt mit den vorgenannten Eigenschaften?<

Antwort:

Hierzu heißt es unter obigem Link:

Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?

Grundsätzlich sollten Sie jeder Bewerbung ein Bewerbungsschreiben, einen Lebenslauf sowie eine Kopie des Schulabgangszeugnisses beilegen. Falls Sie schwerbehindert sind, fügen Sie bitte auch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei.

An wen sende ich meine Bewerbung für eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr?

Bewerbungen für Berufsausbildungen sind grundsätzlich an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum zu senden, das den jeweiligen Ausbildungsplatz anbietet.

Was passiert mit meiner Bewerbung? Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Für die meisten Berufs- und Laufbahnausbildungen führen die Einstellungsbehörden eigene Auswahlverfahren durch.

Diese umfassen einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

In einigen Fällen wird dies noch um einen praktischen Teil ergänzt.

Die Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt in erster Linie auf Grundlage der Noten des Schulabschlusszeugnisses.

Fazit:

Möglich ist grundsätzlich Alles, aber ein Spaziergang wird das sicherlich nicht!

Allerdings kann ein Versuch ja nicht schaden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Bei der Bundeswehr anrufen, dort kannst du die Kriterien für eine Aufnahme erfahren

Ob das möglich ist, vor allem mit dem Grad der Behinderung, kann Dir nur die Bundeswehr selbst beantworten. Als Soldat mit Sicherheit nicht, aber als Zivilangestellter sollte es da Stellen geben.

Es gibt bei der Bundeswehr nichts, was es nicht gibt: http://www.welt.de/print-wams/article613230/Fliegender-Wechsel.html

Transsexualität ist keine Behinderung, nach der OP kann er (sie) das. Gibt es andere Probleme, dann wird er sie nicht zugelassen.

Im Zivildienstleistung warum nicht? Also als Zivilangestellte.

Gibt es genug.

Ein Dienst an der waffe ist ausgeschlossen. Nicht wegen sein Transsexualität sonder wegen die Behinderung.