Darf man mit einem Schwerbehindertenausweis in der Bahn 1. Klasse fahren?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Merkzeichen "1. Klasse" wurde für Kriegsversehrte vergeben - wird heute nicht mehr ausgestellt. Ansonsten braucht man ein sogenanntes Beiblatt des Schwerbehindertenausweises. Das jährlich ausgestellt und bezahlt werden muss. Dies berechtigt aber nur für die Fahrt in der 2. Klasse (außer wenn dort nichts frei ist).

Das ist doch mal eine hilfreiche Antwort! Herzlichen Dank!

ab 100% gehbehinderung, wenn es in der 2. Klasse keine Sitzplätze mehr gibt. So ist mir das erklärt worden.

Danke Dir. 100% Gehbehinderung würde ja praktisch bedeuten, sie müsste an den Rollstuhl gebunden sein, oder? Gut zu Fuß war sie allerdings, sie ist später beim Aussteigen zu ihrem Anschlusszug gerannt... Und in der 2. Klasse waren auch noch sehr viele freie Plätze....

@gretel222

Dann hatte Sie entweder keine Berechtigung und einen zu toleranten Schaffner. Eine Seniorenkarte gibt es auch 1. Klasse, das ist ein extra Papier.

    1. Kl.

      wenn der schwerbehinderte Mensch die im Verkehr mit Eisenbahnen tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse erfüllt.

http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__3.html

Danke!

Nein, mit einem Behindertenausweis kann man nicht einfach 1. Klasse fahren. Das muss in jedem Fall im Ausweis eingetragen sein. Ansonsten nur 2. Klasse, den man allerdings auch nur bekommt, wenn man das Merkzeichen G oder AG im Ausweis stehen hat. Diese Merkzeichen bekommt man nur, wenn man tatsächlich gehbehindert ist bzw. im Rollstuhl sitzt. Das muss auch von Ärzten bescheinigt werden. Danach wird der GdB und die Merkzeichen festgesetzt. Schönen Abend und LG

Dankeschön für Deine Antwort.

Schwerbehinderte müssen einmal im Jahr eine Pauschale bezahlen. Die normale ist für die 2. Klasse. Wer mehr bezahlt darf 1. Klasse fahren.

Vielen Dank! Wird so etwas im Ausweis vermerkt?