Als Restaurant Angestellter woanders bestellen?
Hallo, die Frage sollte soweit ja ganz klar sein. Darf ich als Angestellten eines Restaurants mir essen von Pizzaria oder so liefern lassen ( während meiner Pause)?
Wir bekommen zwar auch Personalessen aber das ist in der Regel immer das gleiche.
Hat da jemand Erfahrung?
LG
9 Antworten
Ich denke das das nicht gern gesehen wird, wenn du dir Pizza in das Restaurant liefern läßt. Verbieten kann dein Chef Dir das nicht.
Also ehrlich gesagt würde ich das auch nicht einfach so machen ohne zu fragen. Von außen siehts natürlich komisch aus, wenn die Pizzeria Napoli jede Woche Pizza in ein anderes Restaurant liefert und die Gäste das vielleicht sehen. Ich würde da einfach mal den Chef fragen. Kannst ja sagen du würdest gerne mal was anderes essen, aber du wolltest jetzt nicht einfach nen anderen Lieferservice ins Haus holen ohne mit deinem Chef zu sprechen. Dann gibts auch keine Missverständnisse und wenn er das dann nicht will, muss man das vielleicht einfach hinnehmen. Es ist für Aussenstehende sicher komisch wenn ein Lieferservice ein anderes Restaurant beliefert.
Klar rein rechtlich ist es nichts verbotenes. Auch wenn es bei dem Chef wenig Begeisterung auslösen wird!
Klar darfst du das.
Kannst ja an deinem freien Tag in die Pizzeria gehen... oder nach Feierabend
Ein Lieferservice im Hof eines Restaurants ist keine gute Werbung und ich als Chef würde das verbieten.
rechtliche Handhabe hin oder her....
...ich würde versuchen an den gesunden Menschenverstand zu appellieren.
rechtliche Handhabe hin oder her....
Aha ...
Verbieten kann der Arbeitgeber aber nur, wenn er dazu die rechtliche Handhabe hat - und die hat er nicht, also kann er auch nicht verbieten.
Und was soll ein solches (unberechtigtes) Verbot mit "gesundem Menschenverstand" zu tun haben?
Ich habe verstanden was du sagen möchtest...
Trotzdem bleibe ich dabei:
Wenn jeder seinen (gesunden) Verstand öfters benutzen würde, wäre vieles einfacher und man bräuchte vllt.auch weniger Verfügungen und Verordnungen.
Mit welcher rechtlichen Handhabe denn wohl?